Einfuhrbescheinigung

In den Bestimmungen der EU wurde festgelegt, dass die Einfuhr von Waren aus dem Ausland frei sind allerdings wird die Einfuhrbescheinigung trotz allem für bestimmte Ware benötigt z.B. für Waffen und Munition, Anlagen für die Kerntechnologie. In der Einfuhrbescheinigung müssen folgende Daten eingegebene sein um die Ware zu importieren, alle Güter sind nach Menge und Art aufzulisten, der Wert und die Währung. Die Angaben in der Einfuhrbescheinigung müssen mit den Daten des Einzuführenden übereinstimmen. Um diese Einfuhrbescheinigung zu beantragen muss man das Liefergeschäft nachweisen und zwar eine genaue Bestellung der Ware , eine Auftragsbestätigung des Lieferanten , Liefertermin, Zahlungsmethode , die Auftragsbestätigung darf nur von dem Lieferanten und im Original unterschrieben werden.


Die Einfuhrbescheinigung kann man bei der BAFA online ausdrucken oder bei der Handelskammer holen, allerdings bekommen nur in Deutschland ansässige Importeure diese Bescheinigung. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Lieferant eine Anforderung vorgelegt hat in der erklärt wird, dass die Einfuhrbescheinigung für die Ware benötigt wird. Zu beachten ist, dass nicht der Spediteur oder der Frachtführer der Importeur ist, und somit die Einfuhrbescheinigung nicht beantragen kann. Der Einfuhrbeauftragte geht mit dem Beantragen dieser Einfuhrbescheinigung eine Verpflichtung ein, indem er der BAFA unverzüglich das Einführen der Güter mit der Abfertigungsbescheinigung der Zollstelle nachweist. Sollte die Ware zuerst in einem Zolllager gelagert werden, ist auch hier die Abfertigungsbescheinigung der Zollstelle vorzulegen. Die Einfuhrbescheinigung ist nur für die im Antrag angegeben Ware zu benutzen, sollte sich dennoch das Land ändern oder die Menge der Ware so ist unverzüglich die BAFA zu informieren und notfalls eine neue Einfuhrbescheinigung zu beantragen.

Um eine Einfuhrbescheinigung zu beantragen, ist es notwendig, dass man beim Ordnungsamt einen Gewerbeschein beantragt hat, aus dem hervorgeht, dass man Ware einführen will aufgrund der selbstständigen Tätigkeit. Alle Bürger, die nicht in der EU sind, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben und die Genehmigung, dass man in Deutschland gewerblich tätig sein darf. Bestimmte Waren dürfen nicht eingeführt werden, die benötigen weitere Genehmigungen, dies betrifft überwiegend bedrohte Tierarten oder unter Naturschutz stehende Pflanzen. In manchen Fällen dürfen auch keine Lebensmittel eingeführt werden, die Inhaltsstoffe haben, die in Deutschland verboten sind. Diese Verbote und Einschränkungen sind nachzulesen in den Bestimmungen des Zolltarifes. Trotz dieser Einfuhrbescheinigung werden die Zölle auf die Ware erhoben wie hoch diese sind ist von der Menge und des Gewichtes der Ware abhängig. Die Einfuhrbescheinigung ist für den Importeur mit Mehraufwand verbunden, es müssen viele Unterlagen und Genehmigungen vorgelegt werden, sollte ein Fehler in den Papieren vorhanden sein z.B. ein falsches Land oder die Angaben der Ware stimmen nicht so kann die Einfuhrbescheinigung von der BAFA entzogen werden, der Importeur müsste dann die Einfuhrbescheinigung ändern lassen oder eine neue beantragen, was mit mehr Zeit verbunden ist.


Zuletzt aktualisiert am 2015-05-27 von Werner Hess.

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