Europäische Freihandelszone

Im Januar 1960 wurde in Stockholm die Europäische Freihandelszone gegründet die im gleichen Jahr in Kraft trat.
Die Gründung hatte das Ziel die Förderung des Wachstums, Handelsvertiefung und die Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Ländern zu vertiefen. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten anfangs Dänemark, Schweden, Portugal, Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich. Im Jahre 1961 kam Finnland, 1970 Island und 1991 Liechtenstein dazu. Von 1973 - 1995 traten einige Mitglieder der Europäischen Freihandelszone der EG bei, und somit traten sie gleichzeitig als Mitglied der Europäischen Freihandelszone aus, so dass nur noch 4 Staaten - Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein in der Europäischen Freihandelszone waren. Zusammen mit den Mitgliedern der EG ist der Europäische Wirtschaftsraum gebildet worden. Die Förer Inseln haben 2005 angekündigt, der Europäischen Freihandelszone beizutreten, die zu Dänemark gehören aber nicht in der EG vertreten sind.

Die Stockholmer Konvention forderte in dem Vertrag der Europäischen Freihandelszone konkret:
finanzielle Stabilität, Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und Verbesserung des Lebensstandard.
Handel- und Wettbewerbsbedingungen Aufrechterhaltung zwischen den einzelnen Staaten und aktiven Beitrag zur Ausweitung. Die Europäische Freihandelszone will die Handlungsfreiheit, den Verzicht auf Außenzölle erhalten, Fischerei und Landwirtschaft wurde wegen wirtschaftlichen Differenzen nicht in den Vertrag der Europäischen Freihandelszone einbezogen.

Alle Mitglieder haben das Recht nach einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist auszutreten. Folgende Institutionen gibt es von der Europäischen Freihandelszone:
Sekretariat in Luxemburg, Brüssel und Genf für die Verwaltung- und Koordinierung.
Die Überwachungsbehörde in Brüssel und den Gerichtshof in Luxemburg.
Aufgrund von der Neutralität der Schweiz, Schweden und Österreich die bei der EG blieben, wollten sie anfangs nicht wieder zurück in die Europäische Freihandelszone, genauso wie das Vereinigte Königreich, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verbindung keine weiteren Verpflichtungen eingehen wollten.
Im Jahre 1958 scheiterte der Plan erstmals eine Europäische Freihandelszone unter Wahrung der Zolltarife und Außenhandelspolitik zugründen.

Großbritannien wollte mit diesem Plan der Gründung einer Europäischen Freihandelszone die EG dazu bringen, beizutreten um eine Vereinigung der beiden Organisationen zu erzielen, was aber nicht gelang.
Anstatt einer Europäischen Freihandelszone wurde nur eine Freihandelszone eröffnet wo 7 Länder beitraten.
Nur nach 6 Monaten wurde die Freihandelszone in Stockholm dem Komitee der EFTA vorgelegt und als Europäische Freihandelszone unterzeichnet. Es wurden Rechte und Pflichten der Mitgliedsstaaten festgelegt, das Übereinkommen betraf auch Liechtenstein die mit der Schweiz wirtschaftlich verbunden war.
Die Ziele der Europäischen Freihandelszone sind in erster Linie das Näherkommen an die EG.
Von 1960 - bis heute hat sich viel ergeben in der Europäischen Freihandelszone, heutzutage sind nur noch 4 Länder Mitglied, Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein, dies bedeutet auch das kein politischer Zusammenhang mehr besteht.

Die Europäische Freihandelszone bezieht sich heutzutage nur noch auf die Umsetzung des Internen Handels sowie Abschluss von Freihandelsverträgen mit Drittländern.
Heute bestehen 15 Freihandelszonen mit südost- lateinamerikanischen und asiatischen Ländern.
Desweiteren hat die Europäische Freihandelszone mit der Südafrikanischen Zollunion ein Freihandelsabkommen geschlossen, landwirtschaftliche Produkte, Fische und Meeresfrüchte einzuführen.
Zur jetzigen Zeit verhandeln die Mitglieder der Europäischen Freihandelszone mit Kanada, Thailand und Ägypten über ein Handelsabkommen.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-27 von Werner Hess.

Zurück