Hafengebühren (port charges)

Grundsätzliches zum Thema Hafengebühren

Die Hafengebühren eines modernen Hafens werden in jedem Jahr vom verantwortlichen Eigentümer festgesetzt. Bei modernen Industriehäfen ist dies in der Regel die Hafengesellschaft der Aktiengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Die Hafengebühren werden in Ländern der EG von dem zuständigen Finanzamt eingezogen.

Liste der größten Häfen der Welt:
Rotterdam (Niederlande)
Singapur
Kobe (Japan)
Chiba (Japan)
Shanghai (VR China)
Nagoya (Japan)
Yokohama (Japan)
Antwerpen (Belgien)
Osaka (Japan)
Kitakyushu (Japan)
Kawasaki (Japan)
Marseille (Frankreich)
Hongkong
Tokio (Japan)
Kaohsiung (Taiwan)
Long Beach (USA)
Philadelphia (USA)
Los Angeles (USA)
Vancouver (Kanada)
Hamburg (Deutschland)


Weshalb werden Hafengebühren erhoben?
Häfen und Hafenanlagen sind unverzichtbar für das Be- und Entladen von Transportschiffen aller Art. Für diesen Zweck sind moderne Industriehäfen mit einem umfangreichen Equipment ausgerüstet, das sie den anlegenden Schiffen zur Verfügung stellen.
Zur Verfügung gestellt werden anlegenden Transportern unter anderem folgende Leistungen:

* Ruheplätze an Landungsbrücken und Anlegestellen
* Flexible personelle Hilfe beim Anlegen und Be- und Entladen eines Transportschiffen wie zum Beispiel: Schlepper, Eichmeister, Lotsen, Schiffszulieferer
* Bereitstellen von Zwischenlagermöglichkeiten (Bunkerbetriebe)
* Sanitäre Anlagen und Übernachtungsmöglichkeiten

Um das Equipment des Hafens in einem sicherem und sauberem Zustand zu halten, müssen die Hafengesellschaften die Hafenanlagen ständig pflegen und darüber hinaus modernisieren. Zudem ist jederzeit eine ausreichende Wassertiefe zu gewährleisten. All dies sind Dienstleistungen, die in Kosten beziehungsweise Hafengebühren umgerechnet werden müssen.

Wer muss Hafengebühren bezahlen?

Als Benutzer (Schiffsführer, Kapitän, Reeder etc.) eines Transportschiffes sind Sie verpflichtet, Hafengebühren zu bezahlen. Diese Pflicht gilt in gleicher Weise für die Schiffsführer von Personenschiffen.

Hafengebühren sind eine Bringschuld. Das heißt: Die verantwortlichen Schiffsführer eines Transport-oder Personenschiffs sind selbst für die Anmeldung und die Zahlung der Hafengebühren verantwortlich. Keine Vorschriften gibt es darüber, wer die Hafengebühren zu bezahlen hat. Die Anmeldung und Zahlung der Gebühren kann von dem Kapitän, dem Schiffsführer, dem Eigentümer des Schiffes, dem Reeder oder auch von einem bevollmächtigten Vertreter vorgenommen werden.

Wie erfolgen die Anmeldung und die Bezahlung der Hafengebühren?

Jedes Mal, wenn ein Hafen angelaufen wird, ist der Benutzer selbst dafür verantwortlich, die Anmeldung und die Zahlung der Hafengebühren zu gewährleisten. Die einzelnen Häfen setzen dafür unterschiedliche Fristen fest. Durchschnittlich hat der verantwortliche Schiffsführer damit zu rechnen, dass die Hafengebühren innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hafenbenutzung zu beglichen werden haben.

Für die Anmeldung und Bezahlung der Gebühren stehen Ihnen bei allen größeren Häfen Anmeldungs- und Überweisungsformulare zur Verfügung. Die Benutzung dieser Anmeldungs- und Überweisungsformulare ist obligatorisch. Sie können in der Regel beim zuständigen Finanzamt angefordert werden.

Das ausgefüllte Formular können Sie als verantwortlicher Schiffsführer an die vom Finanzamt angegebene Bank zu senden. Wenn Sie diese Option wählen, haben Sie mit zusätzlichen Überweisungsgebühren zu rechnen.

In vielen Häfen wird außerdem die Möglichkeit angeboten, die Hafengebühren direkt bei der Kasse des Hafens einzuzahlen. In einigen Häfen ist diese Möglichkeit eine valide Alternative.

Sie sollten dafür allerdings mit der Lage und Logistik des entsprechenden Hafens vertraut sein. Andernfalls spart Ihre Schiffsgesellschaft zwar die Überweisungsgebühren, hätte jedoch einen erhöhten Zeitaufwand einzukalkulieren.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-27 von Werner Hess.

Zurück