Bundesnetzagentur (ehemals RegTP)

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz BNetzA, ist eine obere Bundesbehörde oder Regulierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Die Aufgaben der Bundesnetzagentur beinhalten die Aufrechterhaltung und Förderung von Wettbewerb in sogenannten Netzmärkten.

Sitz der Bundesnetzagentur ist die ehemalige Bundeshauptstadt Bonn. Die Bundesnetzagentur untersteht dienstlich und fachlich der dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Präsident der Bundesnetzagentur ist zurzeit Matthias Kurth, Vorsitzender des Beirats der Bundesnetzagentur ist Klaus Barthel.

Die Behörde wurde 1998 als Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RegTP gegründet. Diese ging aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation hervor. In 2005 wurde sie in Bundesnetzagentur umbenannt.

Die Bundesnetzagentur ist für den Wettbewerb auf den Netzmärkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr zuständig. Nach der Privatisierung der Bundespost in drei Unternehmen wurde mit dem Telekommunikationsgesetz eine Behörde geschaffen, die betroffenen Märkte überwachen soll um den Wettbewerbern der vormaligen Monopolisten Chancengleichheit zu geben.

Aber auch bei Problemen in der Brief- oder Paketzustellung der Post ist die Bundesnetzagentur Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur ist vERP (Enterprise Resource Planning)flichtet, jeder Beschwerde nachzugehen. Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehört die Genehmigung und Prüfung aller Tarifänderungen von Firmen, die eine marktbeherrschende Position auf einem Markt inne haben. Betroffen hiervon war lange Zeit nur die Telekom. Die Bundesnetzagentur muss dafür Sorge tragen, dass der Nicht-Mehr-Monopolist seinen neuen Konkurrenten die Leistungen zu wirtschaftlich nachvollziehbaren Konditionen zur Verfügung stellt. Daher muss die Deutsche Telekom beispielsweise den Zugang zur Anschlussleitung zu bestimmten günstigen Konditionen ermöglichen.

In den bisher sieben Jahren seit ihrer Gründung ist es der Bundesnetzagentur noch nicht gelungen, in den Telekommunikationsmärkten einen hinreichenden Wettbewerb zu realisieren. Neben dieser wettbewerbsrechtlichen Aktivität hat die Bundesnetzagentur auch Angelegenheiten im technischen Bereich zu verrichten. So prüft sie elektronische Gebrauchsgegenstände auf ihre elektromagnetische Harmlosigkeit. Ein weiterer wichtiger Aspekt für Funkeinrichtungen ist die Frequenzordnung. So wurden die Frequenzen UMTS versteigert, aber die Bundesnetzagentur legt den Frequenznutzungsplan fest.
Bei Funkdiensten, bei denen die Prüfung zur Teilnahme vorgeschrieben ist, werden diese Prüfungen von der Bundesnetzagentur vorgenommen.

Im Telefonsektor stellt die Bundesnetzagentur Regeln für die Vergabe von Nummern auf.
Darüber hinaus ist die Bundesnetzagentur die zuständige Behörde des Signaturgesetzes. Der Bundesnetzagentur müssen die Anbieter qualifizierter Zertifikate die Aufnahme des Betriebs deutlich machen und ein Sicherheitskonzept vorlegen. Für diese Anbieter stellt die Bundesnetzagentur ein amtliches Wurzelzertifikat aus. Dadurch wirkt die Bundesnetzagentur auf internationaler und nationaler Ebene an der Standardisierung von Signaturen mit.

Mit Umsetzung der Beschleunigungsrichtlinie für Gas und Strom für Wettbewerb im Energiemarkt wurde ein Energiewirtschaftsgesetz geschaffen. Dessen Merkmal ist, dass die Bundesnetzagentur auch die Aufsicht über die Energiewirtschaft in Deutschland übernahm.

Seit dem 2006 ist die Bundesnetzagentur für die Überwachung der zuständig. Eine detaillierte Vorschrift ist die Verordnung des diskriminierungsfreien Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur und die Grundsätze der Erhebung von Entgelt für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-27 von Werner Hess.

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