Akkreditiv (letter of credit)

Ein Akkreditiv (Bezeichnung im Englischen = letter of credit) stellt den Auftrag eines Bankkunden an seine Bank dar, aus seinem eigenen Guthaben einen bestimmten Geldbetrag an einen Dritten zu bezahlen. Die Auszahlung erfolgt aber dabei nur, wenn die vom Akkreditiveröffner (= der Kontoinhaber) gestellten Bedingungen durch den Begünstigten erfüllt werden.

Beim sogenannten Barakkreditiv sind diese Bedingungen meist die Vorlage eines Ausweispapieres und Leistung der Unterschrift durch den Begünstigten. Barakkreditive besaßen früher im Reiseverkehr eine wichtige Bedeutung. Sie wurden jedoch heute nahezu vollständig durch Reise- und Eurochecks abgelöst worden. Wesentlich größere Bedeutung als das Barakkreditiv besitzt für die Abwicklung von Handelsgeschäften das Dokumentenakkreditiv. Die Auszahlung beim Dokumentenakkreditiv ist an die Vorlage genauer spezifischer Dokumente durch den Akkreditivbegünstigten gebunden. Hat der Akkreditivsteller der akkreditiveröffnenden Bank den Akkreditivvertrag anzuschaffen, so entsteht kein Kreditverhältnis. Das Akkreditiv stellt somit primär einen entgeltlichen Geschäftsversorgungsvertrag dar. Ein Kreditverhältnis würde erst entstehen, wenn weitere Modalitäten hinzutreten.

Die Abwicklung von Akkreditiven im Rahmen des Außenhandels vollzieht sich weitgehend nach den "einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive" der Internationalen Handelskammer, die durch Banken und Bankenverbände der wichtigsten Handelsnationen akzeptiert wurden. Dokumentenakkreditive werden durch den Importeur bei seiner Hausbank (= Akkreditivbank) eröffnet. Zur Abwicklung bedient sich die Akkreditivbank einer Korrespondenzbank im Lande des Akkreditivbegünstigten. Diese Korrespondenzbank teilt dem Akkreditivbegünstigten die Eröffnung und die Bedingungen mit, nimmt die Dokumente entgegen und leistet nach ordnungsgemäßer Abwicklung die Zahlung an den Begünstigten. Das Akkreditiv ermöglicht somit sozusagen den Zug-um-Zug-Kauf über räumliche Distanzen hinweg. An die Stelle der ZahlungsvERP (Enterprise Resource Planning)flichtung der Akkreditivbank kann auch ihre VERP (Enterprise Resource Planning)flichtung zur Akzeptierung eines entsprechenden Wechsels treten.

Akkreditive können desweiteren widerruflich oder unwiderruflich erteilt werden. Ein widerrufliches Akkreditiv kann durch die Akkreditivbank auf Veranlassung des Auftraggebers jederzeit zurückgezogen werden. Da die Sicherheit in diesem Falle für den Akkreditivbegünstigten relativ gering ist, sind widerrufliche Akkreditive im Auslandsgeschäft sehr selten. Beim unwiderruflichen Akkreditiv vERP (Enterprise Resource Planning)flichtet sich die Akkreditivbank, bei ordnungsgemäßer Vorlage der Dokumente unwiderruflich Zahlung zu leisten. Die Sicherung des Exporteurs ist daher beim unwiderruflichen Akkreditiv wesentlich besser als beim widerruflichen.

Soll noch eine Verstärkung der Sicherung des Lieferanten erfolgen, so kann ein bestätigtes Akkreditiv gewählt werden. Beim bestätigten Akkreditiv tritt die beauftragte Korrespondenzbank zusätzlich in die ZahlungsvERP (Enterprise Resource Planning)flichtung mit ein. Dem Exporteur haftet somit neben der Akkreditivbank noch ein weiteres Geldinstitut (meistens die Hausbank des Exporteurs). Wegen der dabei auftretenden doppelten Bankprovision wird es jedoch seltener gewählt als das unbestätigte Akkreditiv. Akkreditive können auch übertragbar und teilbar gestellt werden. In diesem Fall ist der aus dem Akkreditiv Begünstigte ermächtigt, das Akkreditiv auf einen Dritten oder mehrere Dritte (z. B. Unterlieferanten) zu übertragen.

Wird der Akkreditivbetrag durch den Akkreditivsteller der Akkreditivbank nicht sofort bei der Eröffnung angeschafft, sondern erst bei Eingang der Dokumente, so liegt eine Kreditleihe vor. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn die Akkreditivbank für den Begünstigten einen Wechsel akzeptiert. Erfolgt eine Diskontierung des Wechsels durch die Akkreditivbank oder die Korrespondenzbank, so tritt zur Kreditleihe eine Geldleihe hinzu. Ein Kreditverhältnis kann sich auch aus dem ebenfalls im Außenhandelsgeschäft üblichen Dokumenten-Inkasso durch Kreditinstitute ergeben.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-27 von Werner Hess.

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