Bahnfrachtbrief

Der Bahnfrachtbrief, im engl .Railway Bill oder auch Bill of Loading genannt,ist ein für den Bahnverkehr ausgestelltes Frachtdokument ,für Frachtgut jeglicher Beschaffenheit und Güte. Im Jahre 2002 machten 14,20% der Warenbewegung den Güterverkehr aus.
Sie benötigen beim Schienenverkehr keine weiteren Dokumente, wenn der ordentlich ausgestellte Bahnfrachtbrief mit dem Frachtgut mitgeführt wird .Wobei der Bahnfrachtbrief nur bis 1998 alleinig gültig war. Damals wurde das Transportrechtsreformgesetz, kurz TRG, eingeführt. Seit 1998 reicht im internationalen Güterverkehr auch ein Lieferschein oder eine Ladeliste aus, der Bahnfrachtbrief ist somit nicht mehr Pflicht. Somit können Sie auch andere Warenbegleitpapiere verwenden.


Sie, als Absender des Transportgutes, erhalten vom Bahnfrachtbrief bei Übergabe der Fracht eine Kopie, auch Duplikat-Frachtbrief genannt .Er dient auch als Quittung zur Berechtigung der Warenannahme am Zielort des Käufers. Nimmt der Spediteur oder Frachtführer die Ware an, bestätigt er den unversehrten Zustand sowie auch die Vollzähligkeit der Frachtstücke. Zudem erhält auch er eine vereinbarte Vergütung seiner Dienstleistung .Kann der
Bahnfrachtführer die Ware nicht auf den ordentlichen Zustand überprüfen, hat er die Möglichkeit, im Bahnfrachtbrief einen Vorbehalt einzutragen.
Diese Angaben werden von der französischen CIM (frz.Convention internationale concernant le transport de marchandises par chemnin de fer ,in deutsch:Internationales übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr) auf einheitliche Rechtsvorschriften gebracht.
Im Bahnfrachtbrief sind folgende Inhalte von Ihnen unbedingt einzutragen:
Den Warenübergabeort sowie Tag der Ausstellung des Bahnfrachtbriefes
Name und Anschrift des Frachtgutführers, sowie alle erforderlichen Daten
Die Lieferfrist mit Datum und genauer Übernahmestelle des Zielbahnhofes der Fracht
Name und Adresse des Empfängers
Die übliche Bezeichnung des Warengutes sowie die Art der Verpackung
Angabe der Anzahl der zu versendenden Fracht sowie auch der Nummern
Das Gewicht der Fracht, oder eine andere angegebene zählbare Mengenangabe des Frachtgutes

Bei gefährlichen Stoffe, Gasen ist insbesondere auf die genaue Bezeichnung des Gefahrengutes auf der Ware und im Bahnfrachtbrief zu achten. Auch die Beförderung mit offenen Waggons ohne Planen wird darin geregelt. Den zu zahlenden Betrag ,wenn bei Nachnahme , und Namen der abholenden Person der Fracht. Auch Weisungen für Grenzübergänge oder sonstige amtliche Handlungen sind darin zu vermerken. Sowie weitere für den Frachtführer oder Sie als Absender der Fracht, wichtige Daten, werden ebenfalls im Bahnfrachtbrief vermerkt. 

Zudem vereinfacht der Bahnfrachtbrief das Handling, mit gleichbleibenden Inhaltsangaben, der zu befördernden Güter. Es ist darauf zu achten, dass festgestellte Mängel der Fracht, direkt bei Übergabe der Ware im Bahnfrachtbrief vermerkt werden. Diese Mängel können unter anderem Mängel der Art, der Anzahl oder auch eine andere Beschaffenheit als der angegebenen sein .Ansonsten ist es für Sie ,bei später festgestellte Mängeln, nicht leicht zu beweisen, dass der Mangel an der Ware tatsächlich vor Übergabe geschehen ist .Ausnahmen hierzu bilden jedoch die versteckten Mängel. Wird ein schadhaftes Aussehen der verfrachteten Güter nicht im Bahnfrachtbrief vermerkt, wird in so einem Fall, die Versicherung des Empfängers, den Schaden höchstwahrscheinlich nicht übernehmen. Die Schadensbezeichnung muss dann im Original vorliegen.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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