BANKGARANTIE (bank guarantee)

Zur Bankgarantie kann auch noch Bankaval gesagt werden und es handelt sich dabei um einen Sammelbegriff, der sowohl für Wechselbürgschaften, als auch für Bürgschaften und Garantien seine Gültigkeit hat. Die Garantie wird von einem Kreditinstitut gegeben und sie wird gegeben im Auftrag eines Kunden gegenüber dritten Personen. Es wird allerdings von Bankgarantie gesprochen, weil Bank einfacher ist als Kreditinstitut. Bankaval als gleichbedeutender Begriff hat sich entwickelt, da das Wort in der italienischen Sprache für die Unterschrift unter einen Wechsel steht und dabei auch eine Garantie gegeben wird.

Es gibt auch verschiedene Arten bei der Bankgarantie. Eine Art der Bankgarantie ist die Mietgarantie, die da ist um einen Mietvertrag abzusichern. Dabei muss es nicht unbedingt zu einer Stellung der Kaution vom Mieter kommen. Auch wichtig als Bankgarantie ist die Gewährleistungsgarantie. Diese dient dazu, um den Gewährleistungsanspruch zu sichern, den ein Bauherr oder ein Investor hat. Auch gibt es noch die Anzahlungsgarantie, bei der ein gewisser Anzahlungsbetrag bei einer Lieferung oder einer Investition abgesichert wird. Auch zum Bereich der Bankgarantie zählt die Leistungsgarantie. Bei dieser werden Anzahlungen abgesichert bis eine bestimmte Ware eingetroffen ist. Zudem wird auch das Erbringen einer Leistung damit gesichert. Eine weitere Form der Bankgarantie ist die Wechselgarantie, wo der Begünstigte von einem Wechsel abgesichert wird. Rein aus wirtschaftlicher Sicht wird dabei auch die Bonität verbessert. Diese Bonität ist da für einen Wechsel und es wird dabei eine billigere Refinanzierung ermöglicht. Auch die Zollbürgschaft ist eine Form der Bankgarantie wobei beispielsweise Zölle oder auch Verbrauchssteuern gegen Sicherheitsleistungen gestundet werden können.

Die Bankgarantie hat eine große Bedeutung aus wirtschaftlicher Sicht für einen Auftraggeber. Aufgrund der Bankgarantie muss ein Auftraggeber keine Liquidität gewährleisten, da dies schon von der Bank übernommen wird. Sollte sich jetzt wirtschaftlicher Misserfolg bei einem Auftraggeber einstellen, so ist die Bank laut einer geschäftlichen Vereinbarung dazu vERP (Enterprise Resource Planning)flichtet, dass ein finanzieller Ausgleich sichergestellt wird. Dies kann auch dazu führen, dass beispielsweise eine Anzahlung bei einer Anzahlungsgarantie einem Auftraggeber der Bank, der auch eine vereinbarte Herstellungsleistung erbringen muss, eher als geplant zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn eine Bank eine Garantie übernimmt, so ist das eine Gewährung eines Kredits. Dieser Kredit kann auf der einen Seite als Ausnutzungsvariante von anderen Kreditlinien oder auch einzeln als Garantiekredit zur Verfügung gestellt werden. Beim Garantiekredit kann auch von einer Kreditleihe gesprochen werden, die allerdings nicht mit einem Darlehen verwechselt werden darf.

Es gibt bei der Bankgarantie natürlich auch eine wirtschaftliche Bedeutung für die Bank selbst. Eine Garantie ist eine so genannte Eventualverbindlichkeit und es kommt auch erst zu einer richtigen Verbindlichkeit, wenn Leistungen aus der Garantie auch wirklich in Anspruch genommen werden. In einer Bilanz werden sie einzeln und als Zusatz ausgewiesen. Auch wird die Eigenkapitalbildung bei einer Bank nur teilweise durch die Bankgarantie belastet. Die Belastungen sind meist nur zur Hälfte gegeben. Auch für eine Vergütung gibt es ausführliche Festlegungen. Es handelt sich dabei um eine Provision für die Zeit der Gültigkeit einer Bank. Die Vergütung orientiert sich von der Summe her klar unter dem Zins, der beim jeweiligen Kredit angesetzt wurde.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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