Ex Works (EXW)

Die internationale Handelsklausel ‚Ex works’ (EXW), deutsch Ab Werk, besagt, dass der Verkäufer seine Ware ab Werk verkauft und der Kunde sich diese von dort abholen muss. Deshalb nennt man ‚Ex works’ auch die Abholklausel. Internationale Handelsklauseln werden auch Incoterms genannt. Die Incoterms wurden erstmalig 1936 von der Internationalen Handelskammer in Paris herausgegeben. Sie helfen bei der Regelung der Außenhandelsgeschäfte und werden von allen maßgeblichen Industrieländern verwendet. Es wird empfohlen, im internationalen Handelsverkehr, der landesüblichen Bezeichnung der gewählten Handelsklausel das international bekannte, aus drei Buchstaben bestehende, Kürzel voranzusetzen. In Angeboten eines Lieferanten mit Sitz in Braunschweig an einen deutschen Kunden sollte es also heißen: EXW ab Werk Braunschweig, in Angeboten desselben Verkäufers an einen englischsprachigen Kunden wäre EXW Ex works Braunschweig zu schreiben und für einen französischen Käufer ist die Bezeichnung EXW à l’usine de Braunschweig die ideale Lösung.

Die Incoterms umfassen 13 Vertragsklauseln, die sich in vier verschiedene Gruppen einteilen lassen. Alle zur selben Gruppe gehörenden Kürzel beginnen mit dem gleichen Buchstaben. Dementsprechend werden die Klauseln in E-term, F-terms, C-terms und D-terms unterschieden und immer in dieser Reihenfolge benannt. Denn der E-term ist derjenige, bei dem Verkäufer gar keine Transportkosten entstehen und die D-terms sind diejenigen mit der maximalen Kostenübernahme durch den Verkäufer. Die dazwischenliegenden F- und C-terms stehen dafür, dass ein Teil der Fracht- Zoll- und Versicherungskosten übernommen wird, wobei die C-terms die für den Käufer günstigeren sind. Ex works ist der einzige E-term, während die anderen drei Gruppen jeweils drei bis fünf verschiedene Klauseln umfassen. Ex works ist also die einzige internationale Handelsklausel, bei der der Käufer für den gesamten Transportweg der Ware die volle Verantwortung und alle Kosten übernimmt. Gleichzeitig ist Ex works (EXW) die vorteilhafteste Klausel für den Verkäufer, denn im Gegensatz zu Delivery Duty Paid (DDP), dem D-term mit der maximalen Transportkostenübernahme durch den Lieferanten, entstehen ihm bei Verwendung der Klausel Ex works nicht die geringsten Transportkosten.

Die Incoterms werden von internationalen Gerichten anerkannt, besitzen aber selbst keine Gesetzeskraft. Ihre rechtliche Anerkennung erfolgt über die Einbindung in einen rechtskräftigen Handelsvertrag. Mit der Klausel Ex works trägt der Verkäufer das minimalste Risiko. Er muss für Transportschäden nicht aufkommen, weil die Ware, je nachdem welcher Art sie ist, in seiner Fabrik, seinen Geschäftsräumen, in der Mühle, der Pflanzung oder in einem firmeneigenen Lagerhaus, dem Kunden zur Abholung bereitgestellt wird. Schon die Verladung muss der Kunde selbst organisieren. Dem Verkäufer obliegt es lediglich, die Ware am benannten Ort zur vertraglich vereinbarten Zeit bereitzustellen. Bis zum Zeitpunkt der Bereitstellung trägt der Verkäufer alle Risiken und Gefahren, wie etwa eine mögliche Beschädigung der Handelsgüter auf dem Weg von der Verpackungsmaschine zum Warenlager, selbst. Desweiteren gehört es unter der Bedingung ‚Ex works’ zu den Aufgaben des Verkäufers, die Rechnung zu erstellen und den Kunden über die erfolgte Bereitstellung der Ware zu benachrichtigen.

Der Käufer hat, bei vertraglicher Vereinbarung der Klausel ‚Ex works’, alle für den Transport der Güter benötigten behördlichen Genehmigungen, wie Aus- und Einfuhrbewilligungen, zu beschaffen, alle nötigen Zollformalitäten zu erledigen und die Ware dem Verkäufer termingerecht abzunehmen. Der inländischen Produzenten bewiesen werden, und gleichzeitig wurde das Einführen von ausländischen Produkten unterbunden. Zur heutigen Zeit werden nach und nach die Zölle verringert, dies geschieht seit den 90 Jahren durch die Welthandelsorganisation.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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