KFZ exportieren

Wer ein Fahrzeug verkaufen möchte, sei es nun ein neues oder gebrauchtes KFZ, wird sich häufig auch mit der Möglichkeit des KFZ Exports beschäftigen. Denn vielfach können im Ausland sehr gute Preise erzielt werden. Das KFZ exportieren hat zudem in den vergangenen Jahren die deutsche Autoindustrie aufrecht erhalten, denn obwohl der Inlandsmarkt sich eher zurückhaltend verhielt, konnten in der ersten Hälfte des Jahres 2007 noch absolute Rekordzahlen im Export verbucht werden. Allein im Mai 2007 konnte man 366.700 KFZ exportieren. Aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise ist diese Zahl jedoch Anfang 2009 eingebrochen, die Autohersteller meldeten einen Rückgang von 22% im Bereich des KFZ-Exports.

Findet sich also nun ein Käufer aus dem Ausland, gilt es einige wesentliche Punkte zu beachten. So muss hier zunächst unterschieden werden, ob der Käufer seinen Hauptwohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder womöglich in einem Drittland, also außerhalb der EU, hat. Befindet sich der Hauptwohnsitz des Käufers innerhalb der EU verläuft der Kauf ohne nennenswerte Schwierigkeiten. Zu beachten ist hier, dass die Technische Überwachung national geregelt ist, also die deutsche TÜV-Plakette im Ausland nicht unbedingt anerkannt wird. Um nach dem KFZ exportieren das Fahrzeug im EU-Ausland wieder zulassen zu können, muss es somit zunächst der nationalen technischen Überwachungsstelle vorgestellt werden.

Etwas anders verhält es sich bei Verkäufen in Drittländer. Hier erfordert das KFZ exportieren über die erneute technische Untersuchung hinaus noch einige weitere Punkte. So ist zu beachten, dass solcherlei Verkäufe von der Umsatzsteuer befreit sind. Um dies sicher durch das zuständige Finanzamt anerkannt zu bekommen, sind einige Belege vorzuweisen.

Um ein KFZ exportieren zu können muss das Fahrzeug zunächst sogenannte Zoll- oder Exportkennzeichen erhalten. Diese werden beim lokalen Straßenverkehrsamt beantragt. Die dazu erforderlichen Belege entsprechen denen der sonst üblichen Anmeldung. Gebrauchte Fahrzeuge werden in der Regel nochmals vor Ort identifiziert, die Richtigkeit der Fahrzeugnummer wird hierbei überprüft. Stimmt alles überein erhält das Fahrzeug die für die Ausfuhr benötigten Export-Kennzeichen. Diese sind weiß mit schwarzer Schrift und rotem Längsstreifen auf der rechten Seite, hier ist das Ablaufdatum eingeprägt. Denn um den Kauf ordnungsgemäß abzuwickeln muss das KFZ exportieren innerhalb von maximal 3 Monaten nach Beantragung der Kennzeichen erfolgen. Export-Kennzeichen erhält übrigens, auch ohne Ausfuhrabsicht, jeder, der ohne Hauptwohnsitz innerhalb der EU ein Fahrzeug in Deutschland anmeldet.

Um den Kauf umsatzsteuerfrei verbuchen zu können, benötigt der Verkäufer einen Ausfuhrnachweis (mit Angaben zum Käufer, also Namen und Anschrift, der handelsüblichen Menge und Bezeichnung des Gegenstandes, hier das KFZ, Ort und Tag der Ausfuhr und die Ausfuhrbestätigung des EU-Landes, über das die Ausfuhr läuft), den Abnehmernachweis (mit Bestätigung des Zollamtes, dass Name und Anschrift des Käufers mit dem vorgelegten Pass übereinstimmen), weitere, nicht einheitlich geregelte Belege und zuletzt den Buchnachweis, der nochmal sämtliche Daten nebst erzieltem Entgelt zusammenfasst.

An der Grenze legt der Drittlandskäufer seinen Pass, den Ausfuhrbeleg und die auszuführende Ware vor. KFZ exportieren ist ein standardisierter Prozess, der täglich regelmäßig an den Grenzstellen durchgeführt wird. Daher gibt es bereits einige Erleichterungen, wie die elektronische Beantragung des Ausfuhrbelegs. Dieser kann mittels Laserdrucker nach Signatur mit einer digitalen ID ausgedruckt und wie ein herkömmlicher Ausdruck verwendet werden.


Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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