Konnossement

Das Konnossement ist das wichtigste Dokument im Gütertransport per Schiff. Es wird sowohl in der See- als auch in der Flussschifffahrt verwendet. Ein Konnossement ist eine vom Verfrachter ausgestellte Urkunde über das zu befördernde Transportgut. Mit der Ausstellung dieses Papiers verpflichtet sich der Verfrachter, die Waren dem Empfänger am Zielhafen auszuhändigen. Das Konnossement wird auf Verlangen des Lieferanten ausgestellt, der für den Transport der Waren auf dem Landweg bis zum Verschiffungshafen verantwortlich war und die Ankunft der Güter beim Empfänger sicherstellen will. Von einem Konnossement gibt es meistens drei Originale und mehrere Kopien. Sobald eins der Originale nach Beendigung der Schiffsreise an den rechtmäßigen Empfänger der Waren ausgehändigt wird, verlieren die anderen ihre Gültigkeit.

Wurde dem Empfänger der Warensendung das Konnossement übergeben, so besitzt dieser damit ein Traditionspapier. Das bedeutet, dass das Konnossement ein Wertpapier ist, das anstelle der Waren weiterverkauft werden kann. Das Konnossement ist in der Lage, als Traditionspapier die Waren zu ersetzen. In der Regel enthält das Papier Angaben über den Verfrachter und den Empfänger des Frachtgutes, den Namen des Schiffes und der Rederei, den Verschiffungshafen und den Hafen in dem die Ladung gelöscht werden soll sowie eine Aufzählung der Waren und das Warengewicht. Desweiteren sind die Anzahl der vorhandenen Originale und Kopien vermerkt. Letztlich werden noch Ort und Datum der Ausstellung auf dem Konnossement festgehalten. Unterzeichnet wird es vom Kapitän des Frachtschiffes oder einem Vertreter der Reederei. Sollte die Übergabe der Waren an den Empfänger nicht möglich sein, so kann das Konnossement die Güter repräsentieren und statt ihrer gehandelt werden.

Oft wird ein Konnossement, anstatt direkt an den Empfänger, „in Order“ ausgestellt. In diesen Fällen wird das Konnossement zum Orderpapier. Das heißt, es kann, ähnlich einem Scheck oder einem Wechsel, an einen anderen Eigentümer übertragen werden. Der Vermerk „in Order bedeutet, dass das Konnossement verhandelbar ist. Dann werden die Waren entweder gemäß der vorangegangenen Lieferungen dem Adressaten zugestellt oder das Recht, die Lieferung entgegenzunehmen kann vom Empfänger gleich an eine andere Firma übertragen werden.

Ein Konnossement kann auch schon einige Tage vor der Verschiffung ausgestellt werden. Dadurch wird dem Empfänger ermöglicht, bereits über den Warenwert zu verfügen. Das Konnossement schon vor der Verfrachtung der Ware auszustellen ist möglich, wenn über diesen Vorgang zwischen dem Frachtunternehmen und dem zur Entladung der Ware berechtigten Empfänger, Einigkeit besteht. Ein im Voraus ausgestelltes Konnossement wird zum Übergabekonnossement. Darin betätigt der Verfrachter, dass er die zur Verschiffung bestimmte Ware erhalten hat. Sobald sich die Ware tatsächlich an Bord befindet, wird das Konnossement durch den nachträglichen Vermerk „shipped on board“, der per Unterschrift bestätigt sein muss, zum Bordkonnossement.

Ein Bordkonnossement ist eine Bestätigung des Verfrachters, die Ladung an Bord genommen zu haben. Es ist also gleichzeitig eine Quittung. Dieses Konnossement wird besonders für Akkreditivgeschäfte benötigt. Das sind Geschäfte, bei denen eine Bank, gegen Vorlage von Dokumenten, zur Zahlung angewiesen werden kann.

Wird das Frachtgut von einem Schiff transportiert, das von einer Reederei gechartert wurde, so besteht zwischen der Reederei und dem Mieter des Schiffes ein Frachtvertrag. Für diesen dient das Konnossement als Beweis.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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