Ladeschein englisch: inland waterway bill of lading

Wenn eine Ware auf große Fahrt geht, dann hat sie was zu erzählen. Wenn eine Ware auf große Fahrt geht, dann ist das in der Regel mit einer Eigentumsübertragung verbunden. Ein Absender schickt ein Gut per Bahn, Bus oder Schiff zu einem schon ungeduldig wartenden Empfänger. Man kennt das persönlich, wenn man bei Ebay etwas erstanden hat und ungeduldig auf die Ware wartet. Nett ist es auch, wenn die Ware mit Begleitpapieren versehen ist, so kann man sehen, ob ihr unterwegs ein Ungemach passiert ist. Ob sie geschwunden ist, verdorben oder ob der Absender vielleicht gar nicht das in den Karton gesteckt hat, was er angegeben hat. In früheren Zeiten war das der Nachnahmebetrug. Mit dem Ladeschein und der Unterzeichnung beginnt die Reise des Gutes. Es gibt Standardrechtsvorschriften für einen Ladeschein, er stellt natürlich ein Dokument dar. In früheren Zeiten wurde der Ladeschein bei den Binnenschiffern als Dokument verwendet, namentlich die Rheinschiffer nutzten dieses Dokument.

Der Ladeschein ist aber auch heute noch Anfangsdokument. Damit übernimmt der Frachtführer die Verantwortung für das Gut bestätigt die Richtigkeit des Gutes. Auf dem Ladeschein wird auch vermerkt, wer der rechtmäßige Empfänger des Gutes ist. Der Logistiker wird erst entlastet, wenn das Dokument ordnungsgemäß vom Empfänger unterschrieben wurde. Dann erst ist der Frachtführer die Last der Verantwortung los. Juristisch geht mit der Unterzeichnung vom Ladeschein das Eigentum vom Sender zum Empfänger über. Damit wird auch die Pflicht zum Bezahlen ausgelöst. Zug um Zug. Der Ladeschein kann auch an den Empfang eines Schecks gekoppelt sein, diese Art des Ladescheins kennt der Privatmensch vom Nachnahmegeschäft. Auch die kleine Handreichung lässt sich der Logistiker selbstverständlich bezahlen. Der Ladeschein klebt normalerweise am Rücken eines Paketes. Das nennt man "Indossament", dorsal bedeutet "auf dem Rücken". Der Ladeschein besteht in aller Regel aus zwei Teilen, so er noch materiell ausgefüllt wird. Aus einem Original und einer Kopie. Beim Empfang unterzeichnet der ausgewiesene Empfänger des Dokument, nimmt das Original an sich. Die Kopie verbleibt beim Frachtführer, der dann im Falle von Unregelmäßigkeiten dann dies Urkunde in der Hand hat. Bei Wertvollen Gütern wird auch die Personalausweisnummer auf dem Ladeschein eingetragen. Damit ist der Frachtführer und der Versender recht sicher, dass der korrekte Empfänger die Ware bekommen hat.

Ohne Ladeschein könnte der Empfänger ja behaupten, die Ware sei nicht bei ihm eingegangen und die Zahlung verweigern. In der heutigen Zeit möchte man in aller Regel den Gang der Ware verfolgen können. Kann man heutzutage auch. An jeder kritischen Stelle wird die Ware gescannt. Auf dem Ladeschein und auf der Ware ist in aller Regel ein Barcode angebracht. Mit diesem Barcode lässt sich das Gut in aller Richtungen steuern und verfolgen. Mit dieser elektronischen Verfolgung kann man sein Päckchen näher kommen sehen. Außerdem kann man im Internet auch die Unterschrift sehen von demjenigen, der das Päckchen oder die Ware angenommen hat. Der Ladeschein ist somit in den kompletten Workflow "Spedition" eingebunden. Mittlerweile wird der Ladeschein immer mehr zu einer virtuellen Geschichte. Große Speditionen lassen sich die korrekte Übergabe der Ware auf kleinen PDAs quittieren. Gesetzlich ist das in Ordnung. Man braucht unter bestimmten Bedingungen für ein sauberes Procurement kein Papier mehr. Schade eigentlich um den guten alten Ladeschein.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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