Maut

Unter dem Begriff „Maut“ versteht man die Entrichtung einer Nutzungsgebühr im Sinne eines Wege-Zolls. Diese Gebühr kann anfallen, für die Nutzung von Straßen, Brücken, Autobahnen und Tunneln. Bereits im 11. Jahrhundert sprechen erste Aufzeichnungen von einer Maut innerhalb Europas. Schon damals stieß man bei der Finanzierung von Straßen und Infrastruktur auf Probleme, so dass man ein Teil der Instandhaltungskosten auf die Nutzer des entsprechenden Bauwerkes umlegte.

Innerhalb des Überbegriffs „Maut“ unterscheidet man sich grundsätzlich zwischen städtischer Maut („Innenstadtmaut“) und zwischenstädtischer Maut („Autobahnmaut“ – gegebenenfalls auch „Landstraßenmaut“).

Bezüglich der Ziele von Mautgebühren lässt sich sagen, dass das vornehmliche Ziel von Mautgebühren die Finanzierung bestehender, beziehungsweise im Bau befindlicher Straßeninfrastruktur, sowie die Umlage der laufenden Betriebskosten ist. Mittels Mautgebühren soll aber auch eine effizientere und kanalisierte Nutzung der vorhandenen Straßen umgesetzt werden, sowie indirekt eine Entlastung der Umwelt erreicht werden.

Bezüglich der Mauterhebung differenziert man zwischen zwei verschiedenen Arten.
So existieren zum einen Teil sogenannte „zugangsbezogene Gebühren“, bei denen das Recht auf Zugang bzw. Nutzung erworben wird. Bestes Beispiel hierfür ist die „Vignette“.
Zum anderen Teil existieren „nutzungsabhängige Gebühren“, bei denen der Mautpflichtige ausschließlich für die tatsächliche Nutzung der Infrastruktur zahlt. Die Kosten können hier zum Beispiel für zurückgelegte Kilometer oder auch durchfahrene Abschnitte erhoben werden.
Die letztendlich zu entrichtende Maut kann auch von den betriebsbedingten Eigenschaften der gefahrenen Fahrzeuge abhängen, wie beispielsweise Achsenzahl und Gesamtgewicht.

In einigen Städten Europas, aber auch außerhalb des europäischen Kontinents, lassen sich Beispiele für die „Innenstadtmaut“ oder auch „City-Maut“ finden. So wurde in Bergen (Norwegen) im Jahre 1985 die City-Maut eingerichtet. Hier muss der Nutzer eines PKWs umgerechnet circa 3 Euro entrichten, wenn er mit seinem Auto in die Innenstadt fahren möchte. Zum größten Teil dienen diese Gebühren der Straßenfinanzierung. Über die Erhebung solcher Gebühren soll Besuchern der Stadt aber auch ein Anreiz gegeben werden, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
In London wurde im Jahre 2003 die City-Maut eingeführt, welche hier allerdings nur in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr gilt.
Neben den bereits genannten Ländern Norwegen und England haben folgende europäische Staaten Mautsysteme und Maut-Regelungen:
Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Serbien und Griechenland.

In Deutschland wird zum jetzigen Zeitpunkt lediglich mittels eines technisch äußerst aufwendigen Systems Maut für LKWs auf Bundesautobahnen und einigen wenigen Bundesstraßen erhoben. Eine Maut-Regelung für PKWs ist immer wieder in der Diskussion, wurde zum bisher aber nicht durchgesetzt.
Der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) spricht sich entschieden gegen eine PKW-Maut aus. Dies liege darin begründet, dass die Autobahnen durch die Benutzer bereits vollständig bezahlt seien, so der ADAC.
Bereits im August 2003 sollte in Deutschland eine Maut für Fahrzeuge jenseits der 12 Tonnen eingeführt werden. Diese sollte entfernungsunabhängig erhoben werden.
Nach erheblichen technischen und logistischen Schwierigkeiten wurde am 1. Januar 2005 eine eingeschränkte Version der LKW-Maut in Deutschland eingeführt.

Seit September 1994 besteht mit der Einführung des „FStrPrivFinG„ („Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz“) die Möglichkeit, sowohl Bau, als auch Erhaltung, Betrieb und Finanzierung von Brücken und Tunneln im Zuge von Bundesdeutschen Autobahnen und Landstraßen an private Unternehmen zu übertragen.
Die Erhebung von Mautgebühren um laufende Kosten auf die Nutzer umzulegen steht dem Betreiber damit frei.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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