PKW importieren

Preisersparnis, Umzug oder einfach die Liebe zu einem bestimmten Modell, Gründe, die dazu führen einen PKW importieren zu wollen, können unterschiedlichster Natur sein.  Um beim PKW importieren keinen teuren oder ärgerlichen Fehler zu begehen, ist es unerlässlich, sich vor dem Kauf mit den geltenden Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen im Ausland auseinander zu setzen. Denn nur wer die Anforderungen kennt, kann diese erfüllen und so Probleme vermeiden. Fahrzeuge, mit Ausnahme von denjenigen, die über eine EWG-Übereinstimmungserklärung verfügen, unterliegen grundsätzlich den Vorschriften des Verkaufslandes und sind an diese angepasst.

Die erste Unterscheidung findet beim Importland statt, abhängig davon, ob das betreffende Fahrzeug aus dem Europäischen Ausland importiert werden soll, oder es sich darum handelt, aus dem nicht-europäischen Ausland einen PKW importieren zu wollen. Innerhalb der Europäischen Union gekaufte Fahrzeuge, die direkt nach dem Ankauf nach Deutschland exportiert werden, sind nach den Grundlagen erst in Deutschland zu versteuern. Die gesetzliche Herstellergarantie  ist auch für Importfahrzeuge innerhalb des gesamten europäischen Wirtschaftsraums gültig. Um den PKW importieren zu können und eine Zulassung zu erhalten ist es notwendig, dass bestimmte Kriterien erfüllt werden. Für das Fahrzeug muss ein Kaufvertrag oder eine Rechnung vorliegen, um die Verfügungsberechtigung über selbiges nachzuweisen. Wenn man einen PKW importieren möchte, der bereits eine Zulassung in Deutschland hatte, wird außerdem der bisherige Fahrzeugbrief zur Vorlage benötigt. Desweiteren werden eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei nicht Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes für Fahrzeuge aus allen Ländern benötigt. Überdies muss eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung, oder, wenn nicht vorhanden, ein Vollgutachten nach § 21 StVZO sowie eine AU-Bescheinigung vorgelegt werde. Die Abmeldung des PKWs im Ausland, sollte dieser dort bereits angemeldet gewesen sein, obliegt, außer bei Importen aus den Niederlanden, dem Käufer. Zusätzlich wird der Kauf von Kraftfahrzeugen, die weniger als drei Monate alt sind, dem Finanzamt mitgeteilt.

Um aus den USA oder Kanada nach Deutschland einen PKW importieren zu können, wird eine vom jeweiligen Bundesstaat abhängige Kaufsteuer erhoben. Diese wird jedoch nur fällig, wenn der PKW nicht sofort aus dem Kaufland exportiert wird. Für den importierten PKW gibt es keinen gesetzmäßigen Garantieanspruch, eine weltweite Garantie wird lediglich von wenigen Herstellern angeboten. Die Zollgebühr für Importfahrzeuge aus den USA oder Kanada beträgt 10 Prozent, ferner wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Käufer, die aus den USA oder Kanada einen PKW importieren wollen, sollten zudem unbedingt einige Ratschläge beachten. US Fahrzeuge, die nach dem Jahr 1971 gebaut worden sind, können auch mit unverbleitem Kraftstoff gefahren werden und benötigen keine Bleiersatz-Zumischung. Der Wartungs- und Pflegestandart der amerikanischen Fahrzeuge, entspricht nicht dem deutschen, deshalb sollte persönlich nachgeprüft werden, ob sich der Wagen tatsächlich in gutem Zustand befindet. Dies gilt auch für Rost. Jeder PKW sollte vor dem Ankauf gründlich untersucht werden, um auszuschließen, dass der Rost nur mit Spachtel und Lack verdeckt wurde. Die Angabe der Leistung erfolgt seit 1972 in netto SAE PS, was ungefähr den deutschen PS entspricht.

Wer sich genau mit dem Thema auseinandersetzt und sich an gewisse Richtlinien hält, kann durch das PKW importieren durchaus einen guten Wagen erhalten und viel Geld dabei sparen.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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