Wertzoll

Unter Zoll versteht man ein Entgelt, das fällig wird, sobald man eine Ware über eine Zollgrenze bringt. Zölle sind bereits aus dem Mittelalter in ganz Europa bekannt. Hier wurde der Zoll als wirtschaftspolitische Maßnahme eingesetzt um die Zahlungsbilanzen zu schützen. Interessant ist auch das jede Stadt die eigenständig war, ihre eigenen Zölle nach Gutdünken der Territorialherren erheben konnte. Dies schützte vor allem die inländischen und innerstädtischen Produzenten, deren Waren weil sie nicht mit Zoll belastet wurden, deutlich günstiger waren als Güter die von Außen in das Wirtschaftssystem eingeführt wurden. Dadurch wird und wurde auch die inländische Industrie gestärkt und ihr Wachstum gefördert. Somit dienen Zölle für die Industrie als Schutz vor ausländischen billiger produzierenden Produzenten.

Der WERTZOLL (ad valorem duty rate) ist eine bestimmte Art des Zolles, der sich auf den spezifischen Wert einer Ware für den Zoll bezieht. In der Europäischen Union werden die Zölle anhand eines bestimmten Satzes für die einzelnen Waren und Güter ermittelt. Der Zollsatz der dazu in die Rechnung genommen wird ist der WERTZOLL (ad valorem duty rate). Der WERTZOLL (ad valorem duty rate) ist nicht immer von gleicher Höhe, vielmehr schwankt er mit der Ein- und der Ausfuhr der Warenart. Ziel dieser Politik ist es die Ein- und die Ausfuhr bestimmter Waren in Waage zu halten und vor allem den Wert einer Ware in der Europäischen Union zu erhalten. Würde zu viel einer Ware in die Zollunion importiert würden sich ansonsten die Preise deutlich nach unten bewegen. Im Gegenzug würden nur stark begrenzt erhältliche Waren ein Vielfaches ihres eigentlichen Wertes erhalten. Die Grundlagen für den WERTZOLL (ad valorem duty rate) bestimmt das Statistische Bundesamt.

So ist der WERTZOLL (ad valorem duty rate) für Waren und Güter nie konstant und kann auch saisonalen Schwankungen unterliegen. So kann der WERTZOLL (ad valorem duty rate) nicht am Tag der Einfuhr, bei der zuständigen Zollamt bestimmt werden. Die Waren werden dort lediglich zur späteren Bestimmung des WERTZOLL (ad valorem duty rate) elektronisch erfasst. So kann in etwa der fällige Zoll erhoben werden, aber aufgrund der stetigen Schwankungen des WERTZOLL (ad valorem duty rate), ist eine Über- oder Unterzahlung des Zolls immer möglich. Sodass unter Umständen eine Nachzahlung an das Zollamt für die Einfuhr von Gütern fällig werden kann. Über die aktuellen Zollsätze kann man sich im Zolltarif- Informationsportal TARIC informieren. Im Internet kann via TARIC schnell Einblick in die aktuell gültigen Tarife für den WERTZOLL (ad valorem duty rate) genommen werden. Das zolleigene Abfertigungssystem übermittelt automatisch die erfassten Daten an das Statistische Bundesamt.

Wichtig am WERTZOLL (ad valorem duty rate) ist für Privatleute, dass seine Erhebung bis zu einem bestimmten Warenwert nicht fällig wird. Dies ist beispielsweise beim Verschicken von Geschenken innerhalb der Europäischen Union von Bedeutung. In der Europäischen Union sind alle Sendungen von der Erhebung des WERTZOLL (ad valorem duty rate) befreit, deren Wert 22 Euro nicht überschreitet. Wichtig ist das in diesen Sendungen kein Kaffee, Tabak, Zigaretten, Alkohol und Parfüm enthalten sein darf, da für diese Waren immer WERTZOLL (ad valorem duty rate) zu entrichten ist.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

Zurück