Zeitlimitabkommen

Eine Spedition ist oft eingebettet in einen Produktionsprozess. Jeder Tag, an dem die Ware am Erfüllungsort fehlt, kostet den Empfänger Zeit und Geld. Die Zeitspanne, die ein Gut braucht, um vom Sender zum Empfänger zu gelangen, geht beim Einkauf in die Werte für den Mindestbestand und den Bestellbestand ein. Wenn der Mindestbestand unterschritten wird, dann muss der Einkäufer bestellen, ist der Bestellbestand unterschritten, so kann er bestellen oder er kann noch etwas zuwarten. Das ist in etwa zu vergleichen mit dem Einkauf von Heizöl. Beim Bestellbestand hat man eben noch Zeit. Einkäufer, sowohl private als auch kommerzielle, wollen deswegen gerne die Lieferzeit insgesamt überschauen können oder diese auch minimieren. Hierzu können Rahmenabkommen wie das Zeitlimitabkommen (time volume agreement) dienen.

Zwei Dinge können über Zeitlimitabkommen geregelt werden, zum einen, die Zeitvorgabe, in denen der Carrier die Ware anliefert. Zum anderen regelt das Zeitlimitabkommen die Masse an Transportgütern, die innerhalb einer bestimmten Zeit zu transportieren ist. Beim letzteren handelt sich dann um einen Rahmenvertrag, das Zeitlimitabkommen ähnelt hier einer Monats- oder Jahreskarte. Meist schließt der Empfänger ein solches Zeitlimitabkommen ab, damit herrscht dann Sicherheit in der Kalkulation in Hinblick auf Transportkost, Transportzeiten und Mengen. Die Mengenangabe bie dem Zeitlimitabkommen orientiert sich natürlich in der Ordermenge. Oft ist es so, dass das Zeitlimitabkommen angebunden ist an ein Abrufkontingent. Ein Autohersteller kauft bei einem Stahlkocher 100 Tonnen Stahl innerhalb eines Jahres. Dazu kauft er ein Zeitlimitabkommen für ein Jahr für 100 Tonnen innerhalb eines Tages von China nach Wolfsburg. Mit diesen Randdaten kann der Einkäufer oder Disponent agieren. Beide Abkommensarten, also Abrufkontingent und Zeitlimitabkommen sind Instrumente, die in einer Produktionskette wichtig sind. Unsicherheiten werden abgebaut und man kann gute Konditionen aushandeln. Der Carrier ist ebenfalls an einem Zeitlimitabkommen interessiert, er kann die Transportkapazitäten besorgen und hat das Basisgeschäft unter Dach und Fach.

Das Zeitlimitabkommen gestattet ihm, über ein Jahr zu planen und Personal vorzuhalten. Allerdings sind diese Vertragsformen, Abrufkontingent und Zeitlimitabkommen, nicht überaus lukrativ, es verhält sich in etwa wie mit der Jahreskarte bei der Bahn, die gibt es ja auch zu heftigen Abschlägen. Die unternehmerische Chance für den Carrier besteht darin, dass er zu den Zeitlimitabkommen noch zusätzliche Aufträge zu höheren Preisen durchsetzen kann. Auch hier zieht der Vergleich mit der Bahn, wenn man gezwungen ist, ein Einzelticket bei der Bahn zu lösen, dann ist das schon erschreckend teuer und für die Bahn wesentlich lukrativer. Das Zeitlimitabkommen ist zudem noch meist mit Konventionalstrafen flankiert. Wenn der Vertrag nicht erfüllt werden kann, dann verpflichten sich beide Seiten, eine bestimmte Summe als Konventionalstrafe zu zahlen.

Der Dienstleister verpflichtet sich, bei Nichterfüllen der Zeitvergaben, die im Zeitlimitabkommen stehen, eine Strafe zu zahlen und der Auftraggeber, als der Endkunde, verpflichtet sich, bei Stornierungen des Zeitlimitabkommens ebenfalls eine Vertragsstrafe zu überweisen. Eine Alternativmethode für ein Zeitlimitabkommen wäre, dass der Endabnehmer die ganze Ware auf einmal abnimmt. Dann müsste man den Spediteur oder das Schiff nur einmal kommen lassen. Ob man eine Einmal Lieferung durchführt oder eine Mehrfachlieferung, die durch ein Zeitlimitabkommen flankiert ist, hängt im Prinzip davon ab, welche Ware man woher ordert. Wenn der Lieferant sicher ist, der Weg nicht allzu weit ist, dann kann sich das Zeitlimitabkommen lohnen, man verlegt die Lage auf die Straße. Lagerhaltung ist nämlich auch nicht billig.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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