Zollschein (clearance)

Ein Zollschein ist eine Auflistung von Gütern, die beim grenzüberschreitenden Transport anzugeben sind. Die Zollbehörden prüfen die Güter und erheben gegebenenfalls eine Gebühr für den grenzüberschreitenden Transport. Diese Gebühr wird auch als sogenannte "Einfuhrabgabe" oder als "Zoll" bezeichnet.
Zu unterscheiden sind Einfuhrzölle und Ausfuhrzölle. Der Grund für das Erheben von sogenannten Einfuhrabgaben oder Zöllen ist in der Regel ein Preisgefälle von Gütern eines Landes in Vergleich zu dem betreffenden anderen Land. So sind zum Beispiel Tabakwaren in vielen Ländern sehr preisgünstig zu erwerben. In Deutschland dagegen werden für Tabakwaren vergleichsweise hohe Preise verlangt. Aus diesem Grund müssen Tabakwaren in größeren Mengen bei der Einfuhr nach Deutschland auf dem mitzuführenden Zollschein aufgeführt werden.

Für welche Fälle ist ein Zollschein erforderlich?
Ein Zollschein wird benötigt, wenn beide der zwei folgenden Bedingungen gegeben sind:

- Es sollen Güter im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Staaten, die keine Zollfreiheit vereinbart haben, transportiert werden.
- Es sollen Güter in größeren Mengen im grenzüberschreitenden Verkehr transportiert werden.
Beispiel: Bei einem Transport per Schiff oder Flug von Kuba nach Deutschland müssen Tabakwaren in größeren Mengen auf einem Zollschein ausgewiesen werden.
Gegenbeispiel: Innerhalb der EG wurde Zollfreiheit vereinbart. Für den Transport von Gütern zwischen Deutschland und Frankreich benötigen Sie daher keinen Zollschein.

Welche Güter können mitgeführt werden, ohne dass das Erstellen eines Zollscheines notwendig ist?
Innerhalb der EG können sämtliche Güter ohne Zollschein transportiert werden. Das heißt auch, dass es für den Güterverkehr innerhalb der EG von Seiten der Zollbehörde nicht mit Limitationen zu rechnen ist.
Etwas anders muss die Sachlage beim Transport von Gütern in sogenannte Drittländer beurteilt werden. Einfuhren aus Nicht-EG-Mitgliedstaaten nach Deutschland sind laut Angaben der deutschen Zollbehörde nur unter mindestens einer der folgenden Bedingungen ohne Zollschein gestattet:
Die Güter sind für den persönlichen Verbrauch bestimmt. Es kann nachgewiesen werden, dass die Güter für Angehörige des eigenen Haushalts bestimmt sind. Die Güter lassen sich als Geschenk ausmachen.

Waren, die für den Verkauf bestimmt sind, müssen in jedem Fall auf dem Zollschein aufgelistet werden.

Für die Einfuhr von Gütern, die eine der oben genannten Bedingungen erfüllen, gelten streng festgelegte Limitationen:

Bei Tabakwaren dürfen zum Beispiel entweder 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren unverzollt eingeführt werden. Diese Regelung ist eindeutig als eine Oder-Regelung gekennzeichnet. Mit 200 Zigaretten ist das bereits Limit erreicht.

Bei Alkohol wird vom Zollamt eine Grenze von 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % genannt. Als Alternativen sind hier Zusammenstellungen anderer alkoholischer Getränke möglich, die insgesamt jedoch den Alkoholanteil der oben genannten Menge nicht überschreiten. Zum Beispiel würden sich zwei Liter Wein noch innerhalb des Limits befinden. Drei Liter Wein würden die Grenze bereits überschritten haben.

Sobald die Güter die oben genannten Freigrenzen überschritten haben, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. In diesem Fall ist immer das Erstellen und Ausfüllen eines Zollscheines erforderlich.


Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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