Zolltarif

Der Zolltarif beinhaltet die Erhebung der Einfuhrabgaben z.B für Tabakware und Branntweine.
Alle Waren die in das Zollgebiet eingeführt werden, werden in einem Warenverzeichnis gelistet um eine unkomplizierte und einheitliche Abfertigung der Einfuhr zu gewährleisten.
Die Ware wird mit einem elfstelligen Code versehen der folgende Daten enthält:
Einfuhrumsatzsteuer, gesonderte Außenhandels Angaben, besondere Dokumente für die einzuführende Ware und meldepflichtige Daten.

Damit es einen Raum für die Europäische Gemeinschaft gibt wurde das Zollgebiet eingegrenzt, das bedeutet das der Warenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten der EG nicht mehr überwacht wird von der Zollbehörde, Wareneinfuhr aus Drittländern müssen nach dem gemeinsamen Zollvorschriften der Mitgliedsstaaten verzollt werden.
Da z.B. die Türkei kein Mitgliedsstaat der EG ist, gehört es trotzdem zum Zollgebiet da zwischen EG und der Türkei eine Zollunion besteht. Das bedeutet für die Türkei das sie Waren nach dem Zolltarif einführen können.
Es gibt in dem Zolltarif einige Verbote und Einschränkungen an die sich alle zugehörigen Mitglieder halten müssen.
Da die Anzahl der Ein- Ausfuhrverbotenen Waren umfangreich ist hat man diese in einzelne Gruppen eingeteilt:
- Schutz für Ordnung und die Sicherheit (Kriegswaffen)
- Schutz der Gesundheit , des Lebens für alle , einbezogen auch Pflanzen (z.B. Seuchenschutz)
- Schutz der Kultur , künstlerische Gegenstände (z.B. Gemälde)
- Schutz von gewerblichen Eigentums (Urheberrecht).
Welche Gegenstände nun tatsächlich unter diese Einschränkungen fallen, kann man bei der Zollbehörde erfragen.

Die Zollbehörde hat für die Ein - Ausfuhr von Waren überwiegend die Kontrollmacht außer bei Waren die dem Artenschutz unterliegen, dafür gibt es im Zolltarif festgelegte qualifizierte Zollstellen.
Die Ein - und Ausfuhr von z.B. Arzneimittel ist nicht grundsätzlich verboten sondern es werden dafür Genehmigungen und Dokumente benötigt. Bevor solche Waren Ein - Ausgeführt werden können sieht der Zolltarif vor, dass diese von einer Fachbehörde für Medizinprodukte geprüft werden, so verhält sich das auch mit artgeschützten Tieren und Pflanzen die von der Behörde des Naturschutzes geprüft werden.
Der Zolltarif sieht vor das Waren die unter das Ein - und Ausfuhrverbot fallen, beschlagnahmt werden, um den Schmugglern die Möglichkeit zunehmen tätig zu werden.
Diese Zollkontrollen werde hauptsächlich an den Außengrenzen durchgeführt, die Mitgliedsstaaten die nicht der Zollkontrolle unterliegen wurden mobile Kontrollgruppen eingerichtet, die die Überwachung der Ein - Ausfuhrbedingungen des Zolltarifes durchführt.

Alle Mitgliedsstaaten die dem Zolltarif angehören, informieren sich gegenseitig, um die einheitliche Anwendung des Zolltarifes zu gewährleisten und sich untereinander über neue Bedingungen ihres Landes zu informieren.
Um den Staaten neue Informationen zu geben wurde eine sogenannte Datenbank erstellt, die alle Zolltarifauskünfte enthält z.B. Gültigkeit von Dokumenten, Erteilungen für bestimmte Waren, Warenbeschreibungen die eine eventuelle Kontrolle benötigen.
Es sind zurzeit 27 Staaten die nach den Bedingungen des Zolltarif Waren ein - und ausführen.
Die Gründungsmitglieder 1958 waren: Niederlande, Italien , Deutschland , Belgien , Frankreich und Luxemburg.
1973 traten drei weitere Staaten bei, 1981 Griechenland, Spanien und Portugal traten 1986 ein. Zwischen 1995 und 2007 traten 16 weitere Staaten ein unteranderem Schweden und Ungarn.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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