Zugangsgebühren (inward charges)

Zugangsgebühren müssen Sie in jedem Hafen der Welt zahlen. Wenn Sie einen Hafen bereisen, bzw. dort einfahren wollen, egal ob Sie dort eine Fracht liefern oder nur mit Ihrem Schiff einreisen wollen, Sie müssen dem entsprechende Zugangsgebühren für Ihre dortige Einreise zahlen. Zugangsgebühren können und sind von Hafen zu Hafen von Grund auf verschieden sein. Sie sollten sich, egal wo und welchen Hafen Sie bereisen, sich immer um die jeweiligen Zugangsgebühren informieren. Die Zugangsgebühren eines Hafens bekommen Sie ganz bequem von zuhause oder von Ihrem Büro aus, in dem Sie die Zugangsgebühren z.B. per Fax anfordern. Wenn Sie z.B. Besitzer eine Transportfirma sind und einen Auftrag von einem Kunden erhalten und dieser Auftrag in einen Hafen gehen soll, den Sie noch nie zuvor angefahren haben, dann können Sie diesem Kunden auch noch kein verbindliches Angebot machen, da Sie zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, um welche Zugangsgebühren es sich dort handelt, bzw. wie hoch die dortigen Zugangsgebühren im Endeffekt sind.

Ihre Firma wird diese Zugangsgebühren nicht selbst tragen wollen, sondern diese dem Kunden in Rechnung stellen, da Sie ohne diesen Auftrag niemals diesen Hafen bereisen, bzw. anfahren würden. Zugangsgebühren werden unter anderem berechnet, weil dieser Hafen Ihnen z.B. einen Platz zum Ankern zur Verfügung stellt und Sie somit Ihre Waren an Board entladen können. Zugangsgebühren müssen aber nicht nur gezahlt werden, wenn Sie einen Hafen aus beruflichen Gründen bereisen, auch privat werden Ihnen solche Kosten in Rechnung gestellt. Sie müssen sich diese Zugangsgebühren wie eine Art Eintritt vorstellen, den Sie eben zahlen müssen und dafür eine dem entsprechende Leistung bekommen, bzw. eine solche in Anspruch nehmen können. Das heißt, für diese Zugangsgebühren, die Sie nun einmal in jedem Fall zahlen müssen, bekommen Sie im Endeffekt auch etwas, so dass sich dies wieder ausgleicht. Um alles im Vorhinein planen und erstellen zu könne, wie z.B. einige feste Transportrouten, sollten Sie sich in jedem Fall über sämtliche Zugangsgebühren in diversen Häfen erkundigen oder sich darüber informieren, damit Sie z.B. einen festen und auch verbindlichen Preis veröffentlichen können, den Sie also dem Kunden anbieten können.

Alles andere würde auch unseriös klingen und erscheinen. Die größten und am meistbefahrensten Häfen reichen in aller Regel vollkommen aus, denn diese Häfen verfügen normalerweise auch über die beste Ausstattung und Mitarbeiter, so dass jede Ware dort optimal behandelt und verladen werden kann. Des Weiteren können Sie mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit nicht alle Häfen mit Ihren Schiffen ansteuern, da die kleineren nicht über eine dementsprechende Wasser-Tiefe verfügen. Es wird Ihrer Firma daher vollkommen ausreichen nur die wichtigsten Häfen zu berechnen, alles weiter wird sich im Endeffekt von Kunde zu Kunde ergeben, so dass Sie bei einem Extrawunsch eines Kunden, in jedem Fall zumindest einige Stunden erbeten können, in denen Sie sich z.B. über die jeweiligen Zugangsgebühren informieren.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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