Zusammengesetzter Zollsatz

(Compound Duty Rate)
Ein zusammengesetzter Zollsatz (englisch: compound duty rate, compound duty oder compound tariff) ist eine Kombination aus Wertzoll (ad valorem duty, oder ad valorem tariff) und spezifischem Zollsatz (specific rate of duty, oder specific tariff).

Wertzoll (ad valorem duty, oder ad valorem tariff).

Ein zusammengesetzter Zollsatz schließt als einen Teil normalerweise einen Wertzoll ein. Es handelt es sich beim Wertzoll um einen prozentualen Aufschlag auf den monetären Wert des gehandelten Guts.

Der Wert, der durch den Wertzoll (zusammengesetzter Zollsatz ohne spezifischen Zollsatz, s.u.) aufgeschlagen wird, orientiert sich am Wert der zugrunde liegenden Waren. Dieser Wert wird mittels des GATT-Zollwertkodex erhoben.

Beispielsweise erheben die Vereinigten Staaten von Amerika beim Import von Automobilen einen Wertzoll von 2,5% auf den Wert des jeweiligen Autos.


Spezifischer Zollsatz (specific rate of duty, oder speficif tariff)

Ein zusammengesetzter Zollsatz schließt neben dem Wertzoll auch einen spezifischen Zollsatz (zusammengesetzter Zollsatz ohne Wertzollsatz, s.o.) ein. Hierbei handelt es sich generell um einen Zollsatz, der einen festgesetzten Zollsatz pro Einheit des gehandelten Gutes erhebt. Es können als Bezugsgrößen anstatt der Stückzahl aber auch dem Gut oder der Warenlieferung einwohnende Eigenschaften, wie Gewicht, Volumen, Stück, Länge, Größe oder Alter verwendet werden.

Die Vereinigten Staaten von Amerika erheben beispielsweise einen spezifischen Zoll von 51 Cent auf jede importierte Armbanduhr, völlig unabhängig davon, wie viel die einzelne Uhr wert ist.

GATT Zollwertkodex (GZK).

Da ein zusammengesetzter Zollsatz immer partiell dem Wertzoll unterliegt, gleichwohl aber die Frage offen ist nach welchen Regeln und wie hoch ein Importgut im Wert geschätzt werden soll, wurden im GATT (General Agreement on Tariffs and Trade; deutsch: Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) von 1947 Grundsätze für die Wertverzollung aufgestellt.

Der für den Wertzoll (zusammengesetzter Zollsatz ohne spezifischen Zollsatz) wesentliche Zollwert wurde darin zunächst mit einem fiktiven im freien Handel erreichbaren Durchschnittspreis (actual value) bemessen. Das System erwies sich jedoch als umständlich und wurde 1979 durch das System des GATT Zollwertkodex ersetzt, der den fiktiven Durchschnittspreis mit dem tatsächlichen Transaktionspreis ersetzte. Es gibt zusätzlich zum Transaktionspreis noch fünf weitere Methoden um laut GATT Zollwertkodex, den Zollwert einer Ware für die Bestimmung der Höhe des Wertzolls (zusammengesetzter Zollsatzes ohne spezifischen Zollsatz) zu bestimmen. Diese sind:

– Bestimmung des Warenwertes nach dem Transaktionswert für gleiche Waren (Artikel 2 GZK),
– Bestimmung des Warenwertes nach der Transaktionswert für gleichartige Waren (Artikel 3 GZK),
– Bestimmung des Warenwertes nach einem nach bestimmten Kriterien berichtigten Verkaufspreis im Einfuhrland ("Deduktive Methode", Artikel 5 GZK)
– Bestimmung des Warenwertes nach einem aus den Herstellungskosten errechneten Wert (Artikel 6 GZK)
– Bestimmung des Warenwertes durch Wertschätzung nach der so genannten Schlussmethode (Artikel 7 GZK)

Zusammengesetzter Zollsatz, ein Beispiel

Der zusammengesetzte Zollsatz ist heute eher selten oder wird in Wertzolläquivalente (ad valorem equivalent) umgerechnet. In einigen Ländern ist der zusammengesetzte Zollsatz dennoch immer noch gebräuchlich. Pakistan beispielsweise erhebt auf jeden importierten Liter Petroleum 0,88 Pakistanische Rupien plus einen Wertzoll in Höhe von 25 Prozent.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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