ELEKTRONISCHER ANTRAG AUF WARENKLASSIFIZIERUNG (electronic request for item classification)

Im Speditionswesen existieren unterschiedliche Warengruppen. Sowohl vom Sicherheitsaspekt als auch vom Aspekt der Abrechnung her müssen die Güter, die transportiert werden, eine Klassifizierung durchlaufen. In früheren Zeiten wurden diese Papiere bei der Annahme der Güter manuell schriftlich erfasst. Diese wurden in den letzten Jahren selbstverständlich elektronisch nacherfasst - das bedeutet sowohl doppelten Zeitaufwand als auch eine mögliche Fehlerquelle. Zusätzlich sind die Daten bei einer manuellen Aufnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt im EDV System verfügbar. Hier an dieser Stelle hilft ein elektronischer Antrag auf Warenklassifizierung (electronic request for item classification). Von der sendenden Stelle wird dieser elektronischer Antrag auf Warenklassifizierung (electronic request for item classification)ausgefüllt, geprüft und verschlüsselt. Im Anschluss wird der Elektronischer Antrag auf Warenklassifizierung (electronic request for item classification)dann zum Spediteur geschickt. Es gibt hierzu regelrecht einen Workflow, der das Wechselspiel zwischen Einlieferer und Spedition formuliert. Sollten der Elektronischer Antrag auf Warenklassifizierung (electronic request for item classification)fehlerhaft sein, sollten Daten nicht enthalten sein oder der Antrag in sich inkonsitent sein, so wird der Elektronischer Antrag auf Warenklassifizierung (electronic request for item classification)an den Einlieferer zurückgegeben.

Die Güter können dann natürlich auch nicht befördert werden, die Klassifizierung ist notwendiger aber nicht hinreichender Schritt für den Beförderungsauftrag. Eine elektronische Erfassung hat Vorteile bei einem Unfallgeschehen. Sollten nämlich Gefahrgüter an Bord eines Schiffes oder eines Lasters sein, dann kann der Unfalldienst schon von der Leitstelle mit den nötigen Materialien ausgestattet werden. Die Warenklassifizierung ist nämlich Teil der elektronischen Rückverfolgung beim Spediteur. Zudem bedeutet eine ein elektronisch verfügbarer Datensatz auch eine exakte Berechnungsgrundlage. Schließlich muss ein Gefriergut andern behandelt werden als ein Gefahrgut. Ein Elektronischer Antrag auf Warenklassifizierung (electronic request for item classification)hat auch verwaltungstechnische und preisliche Vorteile für den Kunden. Sowohl auf der Kundenseite als auch beim Spediteur wird ja gespart. Das Ausfüllen beim Kunden ist einfacher und schneller, eventuell kann der Kunde ja auf automatisierte Briefe zurückgreifen. Der Spediteur spart den Datentypisten und die Ablage in einem Archiv. Dies kann er an den Kunden als Preisvorteil zurückgeben. Wenn er will. Die großen Vorteile sind natürlich beim Spediteur zu sehen. Es hat weniger Arbeit, weniger Kosten und kann viel schneller und genauer disponieren. An der Klassifizierung hängt es nämlich, welche Transportmittel eingesetzt werden. Fisch braucht andere LKWs als Milch oder Zyankali. Bei gestückelten Transportsrecken kann der Disponent, dass ist sozusagen der Dirigent des Transportwesens, kurz vor jedem Löschpunkt bestimmen, wie es weitergeht. Es können sogar Roboter diesen Job erfüllen, Programme, die die Auslastung der Transportmittel optimieren.

Ein Elektronischer Antrag auf Warenklassifizierung (electronic request for item classification)ist sozusagen Vorrausetzung für ein gute Auslastung eines Spediteurs und kann mitentscheidend für Gewinn oder Verlust sein. Gute Auslastung bedeutet auch Umweltschutz, die Laster fahren eben nicht halbleer durch die Gegend sondern mit hoher Last. Damit werden letztlich Transportmittel eingespart. Weniger Transportmittel heißt eben auch weniger Sprit und damit weniger CO2. So freut sich noch ein Dritter über den elektronischen Antrag. Die Umwelt. Ein Elektronischer Antrag auf Warenklassifizierung (electronic request for item classification)ist natürlich auch für staatliche Unternehmen interessant. Die Arbeit des Zolls wird auch weniger. . Ein Elektronischer Antrag auf Warenklassifizierung (electronic request for item classification)kann dann im CC direkt zur Zollbehörde gehen. Und diese legt dann den Tarif fest. . Ein Elektronischer Antrag auf Warenklassifizierung (electronic request for item classification)kann auch an die Hafenmeisterei gehen, die dann ebenfalls die Umschlagsgebühren auf der Basis der eingegebenen Daten berechnen kann.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-27 von Werner Hess.

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