Exporte abwickeln

Um Exporte abwickeln zu können, sollten vor allem die Richtlinien des Zolls beachtet werden. Die Bestimmungen sind von Exportland zu Exportland unterschiedlich. Die Exportabwicklung beginnt mit der Erstellung einer Handelsrechnung. Diese muss alle wichtigen Daten enthalten wie z.B. Brutto-und Nettogewichte. Die Handelsrechnung muss aber auch vor allem Angaben über die genaue Warenbeschreibung und einen Wert enthalten. Ist dies nicht der Fall, sind Probleme mit dem Zoll unvermeidlich. In gewissen Ländern ist auch eine Packliste erforderlich. Hiermit kann die Anzahl der Packstücke überprüft werden.

Es sollte darauf geachtet werden, dass die Gewichte auf der Handelsrechnung und die Gewichte auf der Packliste identisch sind. Um Exporte abwickeln zu können ist Fachwissen erforderlich. Daher muss jedes Zolldokument mit einem Firmenstempel und einer Unterschrift des jeweiligen Sachbearbeiters versehen werden. Wenn Ware mit einem Wert über 1.000 Euro in ein nicht europäisches Land exportiert werden soll, ist eine sogenannte Ausfuhranmeldung erforderlich. Dieses Dokument muss Informationen über die Ware, den Versender und den Empfänger enthalten. Besonders zu beachten bei der Ausfuhranmeldung ist, dass diese von der IHK kontrolliert und abgestempelt werden muss. Auch gibt es verschiedene Methoden, mit denen man Exporte abwickeln kann. Unter anderem sind das die Luftfracht, die Seefracht oder der Transport via Lastkraftwagen. Die Luftfracht ist zwar enorm kostspielig, jedoch kann dadurch sichergestellt werden, dass die Ware relativ schnell von Versender zu Empfänger gelangt. Ware via Seefracht zu exportieren ist günstiger, allerdings sind die Laufzeiten teilweise sehr lang.

Ein Containerschiff von Deutschland nach Australien hat im Moment beispielsweise eine Laufzeit von sechs Wochen. Laufzeit und Preise variieren zwischen den verschiedenen Speditionen bzw. Reedereien. Um Exporte abwickeln zu können, muss eine Spedition beauftragt werden. Hierfür gibt es ein spezielles Dokument, welches Versandauftrag oder auch Speditionsauftrag genannt wird. Dieser enthält alle wichtigen Daten zur Sendung. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die beauftragte Spedition alles veranlassen kann, um die Ware gemäß den gültigen Vorschriften zu exportieren. Besondere Beachtung muss dem Export mit Gefahrengut geschenkt werden. Es muss ein gesondertes Dokument ausgestellt werden, welches Angaben zur Gefahrgutbezeichnung, Gefahrgutklasse und Verpackungsgruppe macht. Bei der Seefracht wird dieses Dokument IMO-Declaration genannt; bei der Luftfracht Shipper‘s Declaration.

Diese Angaben sind sehr wichtig, da z.B. nicht jede Gefahrgutklasse in einem Passagierflugzeug exportiert werden darf. Auch müssen entsprechende Gefahrgutlabels der Sendung beigefügt werden, um Gefahrgut Exporte abwickeln zu dürfen. Des Weiteren müssen der beauftragten Spedition Unfallmerkblätter mitgegeben werden. Diese sind notwendig, dass der Fahrer des Lastkraftfahrzeuges im Ernstfall weiß, wie er richtig zu reagieren hat. Außerdem müssen Fahrzeuge, die Gefahrgut transportieren, mit einem ADR-Führerschein und einer bestimmten Menge an Löschmittel ausgerüstet sein. Es gibt auch strengere Vorschriften um Exporte abwickeln zu können, zum Beispiel in den arabischen Ländern. Dort wird nach einem Ursprungszeugnis verlangt, welches Angaben über das Ursprungsland und der exportierten Bruttomenge macht. Auch dieses Dokument muss von der IHK geprüft und abgestempelt werden. Um die Ware aus dem Zoll herausnehmen zu können, benötigt der Empfänger eine gültige Handelsrechnung, das Bill of Lading und die Packingliste. Damit erhält der Zoll die Bestätigung, dass es sich wirklich um den richtigen und rechtmäßigen Warenempfänger handelt.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-27 von Werner Hess.

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