Harter Gesetz (Harter Act)

Das Harter Gesetz (Harter Act) ist ein 1893 vom amerikanischen Kongress eingeführtes Statut zur Seefrachtgesetzgebung, das die Verantwortlichkeit eines Schiffhalters bei Verlust von Fracht gegenüber dem Auftraggeber klärt.
Es handelt sich um die Paragraphen 190-196 im Seefrachtgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika (United States Carriage of Good by Sea Act, US COGSA), das seinerseits Titel 46, Kapitel 8 des Gesetzes Kodex der Vereinigten Staaten von Amerika (United States Code, USC) ist. Das Harter Gesetz war eine Antwort auf eine ähnliche Bestimmung der britischen Regierung, welche britische Seeleute bei Verlust der Ladung unter bestimmten Bedingungen von der Haft befreite.

Bestimmungen des Harter Gesetz

Der Harter Gesetz schließt den Schiffhalter bei Verlust der Ladung dann von der Haftung für den entstanden Schaden aus, sofern der Schiffhalter vor Antritt der Fahrt sichergestellt hat, dass das Schiff:

– seetüchtig,
– ausreichend bemannt,
– genügend ausgestattet, und
– hinreichend ausgerüstet ist
– die Ladung sicher verstaut ist und beaufsichtigt wird.

Entsteht ein Ladungsverlust, oder ein Beschädigung der Ladung unter den vorausgehenden Bedingungen durch die folgenden Ursachen ist eine Haftung des Eigentümers, Mieters, Beauftragten oder des Auftraggebers auszuschließen:

– Navigationsfehler,
– Fehler in der Schiffsoperation,
– Gefahren der See oder anderer befahrbarer Gewässer,
– Naturgewalten,
– Staatsfeinde,
– inhärenter Defekt, Beschaffenheit oder Mängel des Transportguts
– unzureichende Packung,
– Beschlagnahmung im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses,
– Verlust aufgrund von Handlungen oder Entlassung des Schiffers, Eigentümer des Guts, seines Auftraggebers oder dessen Repräsentanten
– Aufgabe zur Rettung von Menschenleben oder zur Rettung von Eigentum zur See, oder durch jede Abweichung, die aus der Erbringung dieser Leistungen entsteht.


Bedeutung des Harter Gesetz

Das Harter Gesetz hat als erstes Statut in der Seefrachtgesetzgebung versucht einen Ausgleich zwischen Auftraggeber und Beauftragtem bezüglich der Haftung im Schadensfall zu erreichen. Vor dem Harter Gesetz waren die Leitbestimmungen für Seefracht typischerweise strikt in der Verantwortung des Beauftragten für Frachtverlust oder Frachtbeschädigung, da aufgrund der typischen geographischen Entfernung zum Auftraggeber Kontrollmaßnahmen wesentlich erschwert sind. Das Harter Gesetz markierte insofern eine Trendwende.

Die Bestimmungen des Harter Gesetz hatten maßgeblich Einfluss auf die moderneren Haager Regeln (auch: Haag-Visby Regeln) zur Vereinheitlichung von Bestimmungen zur Verfrachtung auf See, die in Etappen von 1924, über 1968 bis 1979 fertiggestellt wurden. Ähnlich, wie auf die Haager Regeln hatte das Harter Gesetz auch Vorbildfunktion für die Hamburger Regeln von 1968, die von den Vereinten Nationen (UN) propagiert wurden.

Entgegen der Entwicklung in der Verfrachtung zu Land hat die Gesetzgebung für die Seefracht durch den Einfluss des Harter Gesetzes sich von der strikten Kausalhaftung des Transporteurs zu einem System der Verschuldenshaftung, allerdings bei umgekehrter Beweislast. Das bedeutet, dass der Frachtführer nur dann Schadensersatz leisten muss, sofern der Auftraggeber nachweisen kann, dass der Schaden direkt durch ein Verschulden des Frachtführers entstanden ist. Grundsätzlich wird jedoch vom Gericht vermutet, dass der Frachtführer den Schaden verschuldet hat. Im Gegensatz zur reinen Kausalhaftung, bei der der Geschädigte nur Schaden und Verhalten des Frachtführers in eine kausale Verbindung bringen muss, ist der Frachtführer also in der internationalen Seefrachtgesetzgebung unter dem Paradigma vom Harter Gesetz besser abgesichert.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-27 von Werner Hess.

Zurück