Import
Zum Schutz der Wirtschaftseinheit, sei sie nun international oder national, werden an Grenzen von Staaten oder ähnlichen Gemeinwesen Steuern und Zölle, sowie Einfuhrgenehmigungspflichten erhoben. Dies ist ein Reglungsgegenstand im Außenwirtschaftsrecht.
Jedes Wirtschaftsgebiet bemüht sich um einen gut funktionierenden Außenschutz. Das deutsche Außenwirtschaftsrecht wurde durch das Liberalisierungsprinzip beeinflusst. Mit wenigen Ausnahmen sind der Kapitalverkehr und auch Warenverkehr, sowie der Dienstleistungsverkehr frei.
Es gibt bestimmte Voraussetzungen für das Importgeschäft. Dazu gehört die Gewerbeanmeldung, die bei einem Gewerbeamt oder Ordnungsamt gemacht werden muss und zwar immer in der zuständigen Gemeinde oder Stadt. Über einen Notar ist, je nach Große des Unternehmens, ein Handelsregistereintrag beim Amtsgericht zu machen. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für Gewerbe aus Drittstaaten notwendig, die eine selbständige Tätigkeit in Deutschland zulässt.
Aus Drittländern Importieren
Das heißt das Handel mit Ländern getrieben wird die nicht in der EU liegen, es ist ein Extrahandel.
Die Mitgliedsstaaten und dessen Staatsgebiete der EU gehören zum Zollgebiet der Gemeinschaft. Ein Import findet deshalb nur statt wenn ein Gebiet außerhalb der Europäischen Union liegt, also in Drittländern. Das heißt, dass eine Versendung von Gütern zum Beispiel von Deutschland nach Belgien kein Import ist. Es wird zwischen Extrahandel und Intrahandel unterschieden, wobei Intrahandel die Versendung von Gütern innerhalb der EU beschreibt und Extrahandel die Versendung von Güter in Drittländer.
Der Import des Extrahandel sind streng geregelt, durch den Zollkodex und Steuervorschriften, und auch durch das Außenwirtschaftsrecht. Nur Warenbewegungen aus Drittländern unterliegen der Kontrolle des Zolls.
Zölle
Zu dem Zoll-EU gehören auch Antidumpingzölle und Ausgleichszölle, und auch Agrarzölle zu den verschiedenen Zöllen. In der ganzen EU sind die Abgabensätze festgesetzt. Bei bestimmten Agrarwaren werden Agrarzölle erhoben, dies geschieht um den Erzeugerpreis auf EU Norm anzuheben. Dadurch wird die Landwirtschaftsexistenz in der Europäischen Union geschützt.
Unter Umständen kann eine Präferenz, also eine Vorzugsbehandlung in Betracht gezogen werden. So eine Präferenz kann aus einem ermäßigten Zollsatz, oder sogar aus einem Zollverzicht bestehen. Diese Vorzugsbehandlung wird bei Ländern angewandt mit denen die EU Präferenzzölle vereinbart hat, zum Beispiel mit Entwicklungsländern.
Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine besondere Form der Umsatzsteuer, der Regelsatz liegt zurzeit bei 19%. Diese Umsatzsteuer dient als Grenzausgleich. Sie soll verhindern, dass der Importeur besser als der Abnehmer im Inland gestellt wird.
Verbrauchsteuer
Bei dem Import von Tabak, Alkohol und Mineralöl wird diese Steuer erhoben, so wie sie auch erhoben wird wenn diese Güter ein inländisches Steuerlager verlassen.
Zuständigkeit
Jede Zollstelle kann in der Europäischen Union den Import von Waren vornehmen. Aus Gründen des Umsatzsteuerrechts ist es ratsam die waren dort in den Verkehr zu überführen wo auch der Abnehmer seinen Sitz hat.
Es gibt noch weitere Einschränkungen und sogar Verbote für den Import über die Grenze. Einige Erzeugnisse dürfen nicht, bzw. nur mit Sondergenehmigungen Importiert werden. Ein Beispiel sind Geschützte und von Aussterben bedrohte Tierarten, und auch Pflanzenarten.
Grundlagen für die Verzollung
Die Bemessungsgrundlage ist der Zollwert für die Eingangsabgaben die Erhoben werden. Dies ist im Normalfall der Transaktionswert, das heißt der Rechnungspreis der im Zollgebiet gezahlt werden muss. Dieser Wert beinhaltet alle Kosten des Käufers, dazu gehören Versicherungskosten und die Kosten für den Transport. Die Kosten die über die Außengrenze hinaus gehen gehören nicht zum Zollwert.
Zuletzt aktualisiert am 2015-05-27 von Werner Hess.