Importabwicklung

Bei der Importabwicklung ist es von enormer Bedeutung, die gültigen Zollvorschriften zu beachten. Die entsprechenden Informationen können in Fachbüchern nachgelesen werden oder direkt beim Zoll erfragt werden. Es ist wichtig sich regelmäßig zu informieren, da sich die Zollvorschriften häufig ändern.
Die Importabwicklung wird überwiegend per Seefracht durchgeführt. Das heißt, dass die Ware beim Versender in einen Container geladen wird und dieser von einer Spedition zum nächsten Hafen befördert wird. Dort wird der Container auf ein Schiff geladen und zum Empfänger befördert. Bei der Importabwicklung ist darauf zu achten, eine Handelsrechnung zu erstellen. Diese muss Angaben über die genaue Warenbeschreibung, den exakten Warenwert sowie die Brutto- und Nettogewichte enthalten. Bei der Handelsrechnung ist darauf zu achten, dass diese mit einem Firmenstempel versehen und vom jeweiligen Sachbearbeiter unterschrieben wurde. Ist dies nicht der Fall, so besteht die Möglichkeit, dass der Zoll die Sendung/Importsendung ablehnt. Der Handelsrechnung muss eine Packliste beigefügt werden mit Informationen über die Verpackung und das Bruttogewicht. Auch dieses Dokument muss mit einem Firmenstempel versehen und vom Sachbearbeiter unterzeichnet sein.

Sollte bei der Importabwicklung der Warenwert über 1000 Euro liegen, muss eine Ausfuhranmeldung, auch AA genannt, der Warensendung mitgegeben werden. In diesem Dokument sind Angaben zur Warenbezeichnung, Absender, Empfänger, Ladehafen, Empfangshafen und Schiffsname zu finden. Die Ausfuhranmeldung muss von der IHK geprüft und abgestempelt werden, da das Dokument sonst keine Gültigkeit hat. Es muss darauf geachtet werden, dass das Original der Sendung mitgegeben wird. Des Weiteren ist bei der Importabwicklung darauf zu achten, ob die Sendung, die importiert werden soll, aus harmloser Ware oder aus Ware mit Gefahrgut besteht. Sollte die Sendung Gefahrgut enthalten, so muss eine Gefahrguterklärung erstellt werden, auch Shipper's Declaration oder IMO-Erklärung genannt. Dieses Dokument kann nur von einer speziell geschulten Person für Gefahrgut erstellt werden.

Der Spedition müssen die entsprechenden Unfallmerkblätter mitgegeben werden. Diese enthalten Informationen, wie man sich im Ernstfall richtig zu verhalten hat. Ab einer bestimmten Menge an Gefahrgut müssen auch Gefahrgutlabels an den Container angebracht werden. Dies ist notwendig, um feststellen zu können, ob das Gefahrgut auf das vorgesehene Schiff verladen werden kann. Derjenige, der zuständig für den Transport des Gefahrgutes ist, muss auch über einen gültigen ADR-Führerschein und ausreichend Löschmittel verfügen.
Sobald die Importsendung dann auf dem Schiff ist, wird der Empfänger der Ware von der Spedition informiert. Der Empfänger benötigt den Namen des Schiffes, Ladehafen, Ankunftsdaten sowie den Eintrefftermin der Ware. Dies ist notwendig, um die weitere Importabwicklung durchzuführen. Sobald die Ware im jeweiligen Importland eingetroffen ist, müssen noch Angaben über die Umsatzsteueridentifikationsnummer und Zolltarifnummer gemacht werden.

Außerdem muss der Empfänger der Sendung die gültige Handelsrechnung und Packliste vorlegen können. So kann sichergestellt werden, dass die Ware auch wirklich beim richtigen Empfänger ankommt. Liegen alle notwendigen Papiere vor, so kann die Ware aus dem Zoll geholt werden und über eine Spedition direkt dem Empfänger zugestellt werden. Auch hier benötigt der Empfänger wieder ein genaues Eintreffdatum, dass er sich mit dem Wareneingang abstimmen kann. Sollten einmal Unklarheiten entstehen, kann der Zoll telefonisch weiterhelfen, um alles, was zur vollständigen Importabwicklung nötig ist, zu erklären.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-27 von Werner Hess.

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