Backbordvollmacht (portside power of attorney)

Bei einer Backbordvollmacht handelt es sich um ein Dokument, das jemanden dazu bevollmächtigt im Namen eines anderen zu handeln. Das heißt, wenn Sie eine Backbordvollmacht besitzen dann haben Sie die Vollmacht für einen anderen zu handeln, bzw. für diesen Verträge abschließen oder diese aushandeln. Sie können also im Endeffekt mit einer Backbordvollmacht für eine andere Person sämtliche Entscheidungen treffen. Wenn Sie z.B. für jemanden einspringen müssen, der erkrankt ist oder in diesem Moment nicht in der Lage ist z.B. Verhandlungen zu führen. Wenn Sie für eine solche Person einspringen müssen, dann benötigen Sie eine Backbordvollmacht um für diese in dessen Namen handeln zu können. Eine Backbordvollmacht wird in aller Regel sehr oft ausgestellt und wird auch in aller Regel für einen bestimmten Zeitraum erstellt. Eine Backbordvollmacht würde keinen großen Sinn ergeben, wenn Sie diese immer wieder von neu erstellen müssen. Das heißt, wenn Sie z.B. der Besitzer einer Firma sind und diese von Jahr zu Jahr mehr wächst, dann benötigen Sie in jedem Fall irgendwann einmal Unterstützung, bzw. Hilfe von einer anderen Person.

Diese Person muss nicht nur anhand der Backbordvollmacht fähig sein für Sie zu handeln, sondern diese Person muss auch vor allem durch die eigenen Kompetenzen dazu in der Lage sein. Sie werden als Inhaber einer Firma wohl kaum jemanden zu Verhandlungen schicken, wenn Sie diesem nicht vertrauen oder diese Person gar nicht in der Lage dazu ist. Eine Backbordvollmacht, wie z.B. für Verträge werden Sie daher kaum jemanden erteilen, dem Sie dies nicht zutrauen. Sie werden irgendwann, wenn Ihre Firma dem entsprechend groß genug ist und dem entsprechend viele Aufträge herein kommen, eine Person finden müssen, die Ihnen etwas Arbeit abnimmt, wie z.B. bei Verhandlungen mit Auftraggebern. Sie können dann diese Person mit einer dem entsprechenden Backbordvollmacht zu diversen Stellen schicken, damit diese für Sie dort Entscheidungen treffen kann, wie z.B. in einer Bank. Natürlich wird diese Person, auch nicht im Besitz einer Backbordvollmacht, ohne Ihr Einverständnis handeln. Alles was diese Person dort aushandeln wird, geschieht natürlich in Ihrem Interesse. Das heißt, wenn Sie einer solchen Person, die von Ihnen eine Backbordvollmacht erhalten hat, dann werden Sie dieser Person ein bestimmtes Limit gesetzt haben, sei es nun finanziell oder materiell.

Wenn Diese Person nun unter Ihrem gesetzten Limit bleibt, dann ist dies natürlich in Ihrem Interesse, aber was ist, wenn diese Person etwas unternimmt, was nicht in Ihrem Interesse liegt? Dann haben Sie mehrere Möglichkeiten. Zum einen können Sie sich in Ruhe mit dieser Person an einen Tisch setzen und über das sprechen, was dort vorgefallen ist, Sie können diese Person aber auch sofort entmündigen, bzw. entlassen, dies liegt im Endeffekt nur an Ihnen selbst. Auch wenn diese Person eine Backbordvollmacht besitzt, muss dies nicht heißen, dass Sie nun für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, sondern die Person, die von Ihnen eine Backbordvollmacht bekommen hat, diese können Sie für dies verantwortlich machen und eine SchadensersatzForderung stellen, notfalls auch vor Gericht. Um eine solche Forderung stellen zu können, muss natürlich ein dem entsprechender Vertrag vorher von beiden Seiten unterschrieben worden sein.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-27 von Werner Hess.

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