AUSFUHRKONTROLLEN
Ausfuhrkontrollen sind Methoden um den Export, zum Beispiel durch die Verschiffung von Doppelanwendungswaren in Länder zu verhindern, die sie zum Zweck des Krieges o.ä. verwenden würden.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das BAFA für die Überwachung der Ausfuhrkontrollen verantwortlich. BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Im Geschäftsbereich des BMWA, das steht für Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine sogenannte Bundesoberbehörde. Diese Bundesoberbehörde nimmt Aufgaben im administrativen Bereich des Bundes wahr, und dies in folgenden Bereichen: Wirtschaftsförderung, Außenwirtschaft und Energie. Die Hauptaufgabe besteht jedoch im Bereich der Ausfuhrkontrollen, in der Außenwirtschaft.
In der Exportpolitik der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle so eine Art von Genehmigungsbehörde. Diese Behörde arbeitet eng mit den verschiedenen Bundesbehörden zusammen, so ergibt sich ein Kooperatives und komplexes Exportkontrollsystem. In der Bundesrepublik Deutschland orientieren sich die Ausfuhrkontrollen an gesetzlichen und besonders internationalen Verpflichtungen. Auch die Interessen in der Außenpolitik und im Besonderen das Sicherheitsbedürfnis der Bundesrepublik Deutschland spielen eine wichtige Rolle bei den Ausfuhrkontrollen.
Die Ausfuhrkontrollen der USA
In Amerika sind alle Produkte von Herstellern in Amerika von den Ausfuhrkontrollen betroffen. Dies gilt auch für alle Produkte, die von amerikanischen Firmen im Ausland produziert wurden und auch für nichtamerikanische Hersteller, die ihre Ware in den USA produzieren.
In den Vereinigten Staaten von Amerika sind drei Ministerien an der Überwachung der Ausfuhrkontrollen beteiligt. Zum einen ist es das Finanzministerium, dem sogenannten Treasury Department, dann das Handelsministerium, dem sogenannten Commerce Department und auch das Außenministerium, dem sogenannten State Department.
Es gibt einige Fragen die bei der Entscheidung, ob nun eine Exportgenehmigung notwendig ist, sehr hilfreich sein können. Die erste Frage, die man sich stellen sollte ist, ob es gegen das Land in das exportiert werden soll einen Boykott gibt. Informationen über spezielle Maßnahmen bei Boykottländern können im Internet auf den Seiten des OFAC, also Office of Foreign Assets Controls bekommen. Die zweite Frage wäre dann ob es Kriegsmaterial ist mit dem gehandelt wird. Eine Liste solcher Kriegsprodukte kann bei der International Traffic in Arms Regulations eingesehen werden. Sollte die zu handelnde Ware auf dieser Liste zu finden sein, muss eine Ausfuhrgenehmigung eingeholt werden. Dies ist auch online machbar.
Software und Technologien, und auch alle anderen Waren, die nicht als Kriegsmaterial gelten werden in den USA vom Handelsministerium, der EAR überprüft und verwaltet. Unterschieden wird dort zwischen normalen Produkten und den Dual- Use- Gütern, die auch zu Kriegszwecken verwendet werden können.
Die Beantwortung von fünf Fragen kann klären ob für die Ausfuhr eine Lizenz benötigt wird.
Als erstes wird überprüft ob eine Verbindung der Güter zu den USA besteht. Ist dies der Fall unterliegen die Güter dem Ausfuhrkontrollrecht der Vereinigten Staaten. Zum zweiten muss klar sein wohin die Güter exportiert werden. Zum Dritten ist die Einstufung der Güter wichtig. Und zum Vierten muss der Käufer der Waren unbedenklich sein. Und zum Letzten wird die Frage nach einer möglichen Ausnahme gestellt.
Zuletzt aktualisiert am 2015-05-27 von Werner Hess.