Ab Werk (Ex Works)

Mit der Bezeichnung „Ab Werk (Ex Works)“ (engl.) werden Waren oder Angebote gekennzeichnet, welche der Verkäufer versandfertig anbietet. Für den Weg vom Hersteller zum Käufer ist der Kunde selbst verantwortlich.
Sobald die Ware das Gelände des Herstellers verlässt, gehen alle Kosten und Gefahren auf den Käufer über. Mit Kosten sind dabei hauptsächlich die Gebühren gemeint, welche eine Spedition  für den Transport der Ware „Ab Werk (Ex Works)“ bis zur Lieferadresse, in Rechnung stellt. Bei Gefahren sind alle Dinge gemeint, welche auf dem Transportweg die Ware treffen können. Sei es ein Unfall, welche das Transportgut beschädigt oder wetterbedingte Einflüsse. Der Hersteller kann dafür nicht haftbar gemacht werden, da dieser mit dem Angebot „Ab Werk (Ex Works)“ alle Verantwortung dem Käufer übereignet.

Hat die Ware dagegen Schäden, welche bei der Herstellung entstanden sind, so muss auch der Hersteller dafür haften. Gleiches gilt, wenn Schäden nachweislich auf dem Gelände des Herstellers entstanden sind. Auch hier muss der Verkäufer für Ersatzware sorgen.

Doch der Hersteller hat noch mehr Pflichten. Er muss die Vereinbarungen einhalten, welche getroffen worden, wann die Ware transportbereit ist. Denn dies ist wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung „Ab Werk (Ex Works)“. Kann die Ware zum vereinbarten Termin nicht vom Käufer oder seinem beauftragten Frachtführer in Empfang genommen werden, so muss der Verkäufer die Kosten tragen, die dabei anfallen. Der Hersteller darf die Ware nicht über ein Zwischenlager verschicken. Das heißt, die Ware muss von der Herstellung, also „Ab Werk (Ex Works)“ direkt zum Kunden versandt werden. Auch Zwischenhändler dürfen bei einer solchen Lieferung nicht existieren.
Was muss aber ein Käufer noch beachten?

Jeder Käufer muss den Transport „Ab Werk (Ex Works)“  zu seiner Lieferadresse selbst organisieren. Je nach Firmensitz des Verkäufers betrifft das mehrere Umladungen zwischen LKW und Schiff, Flugzeug oder Bahn. Für die entsprechenden Frachtpapiere muss der Auftraggeber, also der Käufer sorgen.

Da alle Risiken nach dem Verlassen des Werksgeländes auf den Kunden übergehen, sollten die Verträge mit den Speditionen bzw. Frachtführern genau geprüft werden. Wichtig ist vor allem, welche Kosten das Fuhrunternehmen übernimmt, wenn die Ware beim Kunden beschädigt ankommt. Sind diese Fragen nicht vorher geklärt, kann eine Lieferung, welche „Ab Werk (Ex Works)“ angeboten wurde, sehr teuer für den Käufer werden. Vor allem bei Transportschäden gibt es häufig Streit, ob diese noch durch Mitarbeiter des Herstellers verursacht wurden oder ob der Spediteur dafür haftbar gemacht werden kann.

Darüber hinaus ist auch der Käufer für alle Formalitäten verantwortlich, da der Verkäufer bei Lieferung „Ab Werk (Ex Works)“ nicht dafür zuständig ist. Dies ist vor allem wichtig, wenn es sich um internationale Geschäfte handelt. Zusätzliche Versicherungen oder Zollgebühren sind dabei vom Käufer zu entrichten. Die Formulare dafür sind vom Käufer auch selbst einzureichen. Bei vielen Herstellern, wird bei der Lieferung „Ab Werk (Ex Works)“ meist angeboten die entsprechenden Papiere auszufüllen. Die Bezeichnung „Ab Werk (Ex Works)“  wird häufig mit EXW abgekürzt, welches von der englischen Bezeichnung Ex Works abgeleitet wurde. Sie ist international anerkannt und wurde von der internationalen Handelskammer als International Commercial Term veröffentlicht. Sie bilden zwar keine direkte Rechtsgrundlage, doch werden sie von Geschäftsleuten, Gerichten und Regierungen anerkannt. Vor Gericht haben sie aber nur Gültigkeit, wenn solche Vereinbarungen auch im Vertrag schriftlich festgehalten worden.

Zuletzt aktualisiert am 2018-11-02 von Werner Hess.

Zurück