Behördenbevollmächtigter Spediteur (authority authorized carrier)

Bei einem Behördenbevollmächtigter Spediteur handelt es sich um eine Person oder um eine Firma, bzw. Organisation, die eine Vollmacht besitzt zwischen zwei Staaten zu verhandeln. Das heißt, ein Behördenbevollmächtigter Spediteur ist dafür autorisiert zwischen zwei Staaten handeln zu können. Der Behördenbevollmächtigter Spediteur besitzt eine sehr wichtige Position in dieser der jeweilige „Behördenbevollmächtigter Spediteur“ immer verantwortungsvoll handeln sollte. Zwischen zwei Staaten handeln, bzw. arbeiten zu können, heißt große Verantwortung. Sie müssen sich den Behördenbevollmächtigter Spediteur einmal privat vorstellen und sich in seine Lage versetzen. Sie sind z.B. die handelnde Person zwischen zwei Bekannten.

Der eine wohnt vom anderen diverse Kilometer entfernt, ist aber aus beruflicher und finanzieller Sicht auf den anderen angewiesen, egal um welche Waren oder Produkte es sich schließlich handelt. Sie sind nun in der Lage zwischen diesen beiden zu handeln, wie z.B. die Kosten der Lieferung zu verhandeln. Diese Kosten der Lieferung bestimmen auf der einen Seite den Gewinn der einen Person oder Firma und auf der anderen Seite den Verlust der anderen Person oder Firma. So ist es im Endeffekt unter anderem Ihre Aufgabe beide Seiten zufrieden zu stellen und einen gesunden Mittelweg zu finden. Auch die Zeit und die Masse der Ware sind ein ganz entscheidender Punkt, nicht nur das Finanzielle. Ein Behördenbevollmächtigter Spediteur steht schließlich immer zwischen zwei Staaten und muss beide auf einen Nenner bringen, mit dem beide Seiten einverstanden sind. Beispielsweise produziert der eine Staat Ware und der andere verkauft diese Ware. Beide wollen den höchst möglichen Gewinn erzielen und verlassen sich im Endeffekt auf Ihr Verhandlungsgeschick. Alles im allem steht ein Behördenbevollmächtigter Spediteur also zwischen zwei Staaten und muss (auch in seinem eigenen Interesse) dafür sorgen, das beide Seiten auf einen fairen Nenner kommen, mit den eben beide Seiten leben können.

Natürlich kann nicht jede Person oder jede Firma die Position eines solchen Aufgabengebietes übernehmen, bzw. ausüben. Ein Behördenbevollmächtigter Spediteur benötigt daher eine Bevollmächtigung einer Kommission, um einen Zwischenstaatlichen Handle ausüben zu können. Sie müssen sich einmal vorstellen oder berücksichtigen, um was für Beträge und um was für eine Verantwortung es bei einem solchen Handel geht. Allein das Finanzielle wird Ihre Vorstellungskraft übersteigen, denn ein Behördenbevollmächtigter Spediteur handelt schließlich wischen zwei Staaten, deren Wirtschaft unter anderem von diesem Handel abhängen kann, zumindest ein großer Teil davon. Ein Behördenbevollmächtigter Spediteur muss daher in jedem Fall in der Lage sein diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden und muss daher von einer dem entsprechenden Kommission über.- und geprüft werden um diesen Aufgabenbereich übernehmen, bzw. ausüben zu können. Diesen Aufgabenbereich können nur die wenigsten ausüben, dabei handelt es sich stets um die besten und erfahrensten Speditionen dieser Welt. Ein Behördenbevollmächtigter Spediteur besitzt im Endeffekt, wenn dieser diesen Bereich ausüben kann und auch darf, ein sehr lukratives Geschäft. Denn wenn ein Behördenbevollmächtigter Spediteur einen Handle zwischen zwei Staaten zum Abschluss bringen kann, dann profitiert natürlich auch der Behördenbevollmächtigter Spediteur von diesem handle und des nicht gerade wenig. Der Behördenbevollmächtigter Spediteur und dies ist mit Abstand der größte Gewinn bei diesem Handel, bekommt für diesen Handle Provisionen. Ein Behördenbevollmächtigter Spediteur kann also diesen Handle an eine andere Spedition abgeben oder diesen Auftrag selbst ausführen, wenn dieser über eine dem entsprechende Spedition verfügt.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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