Container exportieren

Container werden als effektives und robustes Beförderungsmittel im internationalen Seetransport eingesetzt. Ihre Form und Bauweise erlaubt es, viele von ihnen auf relativ kleinem Raum äußerst effektiv unterzubringen, indem man sie übereinander stapelt, in der Regel sind Container aus Metall und bieten somit einen soliden Schutz für die ihr anvertraute Waren. Moderne Containerschiffe können bis zu mehrere Tausende dieser Behältnisse von einem Kontinent zum anderen transportieren. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Standardgrößen, nämlich 20 und 40 Fuß.

Container werden in der internationalen Versandlogistik immer dann eingesetzt, wenn entweder große Mengen einer Ware oder sperrige Güter, wie beispielsweise Autos oder auch Maschinenbauteile, die nicht zeitkritisch sind, auf dem Seeweg transportiert werden. Ein Seetransport per Container kann bis zu mehrere Wochen dauern, ist allerdings im Vergleich zum zeitkritischen Luftfrachttransport weitaus günstiger.

Unternehmen, die ihre Produkte per Container exportieren möchten, unterliegen, wie bei jedem anderen Export, ganz bestimmten Anforderungen und besonderen gesetzlichen Vorschriften der Exportkontrolle. Dabei sind nicht nur die im eigenen Land geltenden, sondern ganz besonders die Vorschriften und Gesetze im jeweiligen Ankunftsland unter allen Umständen zu berücksichtigen. Ein Verstoß gegen geltendes Exportrecht beim Container Exportieren kann weitreichende strafrechtliche Folgen für die am Geschäft beteiligten Firmen und Personen haben. Vielen ist die Tatsache, dass man im Exportrecht für seine Vergehen persönlich haftet, nicht bewusst.

Zunächst ist zu beachten, in welches Land ein Unternehmen Container exportieren möchte. Dabei ist zu klären, ob gegen dieses Land ein Total- oder auch Teilembargo von Seiten der Vereinten Nationen oder des eigenen Landes oder auch von Seiten der Europäischen Union vorliegt. Sollte das der Fall sein, dann ist die Möglichkeit, seine Produkte per Container exportieren zu können entweder verboten oder zumindest eingeschränkt. Unter Umständen muss vorab eine Exportgenehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, beantragt werden. Im Zweifelsfall sollte man immer das BAFA mit einbeziehen, um mögliche Probleme beim Container Exportieren von vorn herein zu vermeiden.

Wie bereits erwähnt, sind Waren, die Unternehmen per Container exportieren möchten, unter Umständen als kritisch einzuordnen. Das ist immer dann der Fall, wenn die Produkte theoretisch sowohl für friedliche als auch militärische Zwecke genutzt werden könnten. Zum Beispiel können Prozessoren, die in Spielkonsolen eingebaut sind, auch zur Steuerung von Raketen genutzt werden. Um auch hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte unbedingt das BAFA konsultiert werden.

Der Ursprung der Produkte, die Firmen per Container exportieren, ist ebenfalls von wichtiger Bedeutung. Hier muss unbedingt beachtet werden, dass manche Länder den eigenen Markt beispielsweise durch die Kontingentierung gewisser Produkte vor dem Überschwemmen von billigen Waren aus dem Ausland schützen wollen.

Auch empfiehlt es sich für alle Unternehmen genaue Erkundigungen über die zur Verzollung im Empfangsland benötigten Unterlagen einzuholen, bevor sie ihre Waren mit Container exportieren. Bei schlecht vorbereiteten Versendungen kommt es oftmals zu kostspieligen Überraschungen und Verzögerungen bei der Verzollung, wenn nämlich die benötigten Papiere nachgereicht werden müssen und zusätzliche Kosten bei der Lagerung auf dem Gelände der Eingangszollstelle des Empfangslandes anfallen. So ist es in nicht wenigen Ländern der Welt notwendig, ab einem gewissen Warenwert Ursprungszeugnisse oder andere beglaubigte Dokumente vorzulegen.

Zuletzt aktualisiert am 2018-11-02 von Werner Hess.

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