Dual- Use- Güter

Dual- Use- Güter heißt soviel wie Güter mit Doppel- Verwendung. Als Dual- Use- Güter werden alle Güter bezeichnet die für militärische und auch für zivile Zwecke genutzt werden können. Dual- Use- Güter sind zum Beispiel Technologien und Datenverarbeitungsprogramme, sowohl alle Güter die zu einer Herstellung von Kernwaffen und anderen Sprengköpfen dieser Art verwendet werden können. Außerdem werden Maschinen und Aggregate als Dual- Use- Güter bezeichnet. Der Begriff Dual- Use- Güter wird in den meisten Fällen im Exportverkehr von Wahren verwendet. Genehmigungsbehörden, die Dual- Use- Güter entsprechend handeln, können den Export von Dual- Use- Güter untersagen. Hierzu kommt es wenn der Verwendungszweck der Dual- Use- Güter nicht geklärt werden kann. Einige Dual- Use- Güter sind typische Fälle, wie zum Beispiel die Hochgeschwindigkeits- Zentrifugensysteme. Sie werden in der Regel in der Medizin eingesetzt und in der Pharmakologie, aber es kann auch Uran mit ihrer Hilfe angereichert werden. Das wiederum zu der Produktion einer Atombombe genutzt werden kann.

Es gibt viele Waren für die ein Ausfuhrverbot besteht. Aus diesem Grund wurde eine Liste mit allen Gütern erstellt die nicht mehr ausgeführt werden dürfen, diese Liste wurde als Coordination Committee for International Trade, kurz COCOM bezeichnet. 1996 wurde diese Liste abgelöst, an ihre Stelle trat das Wassenaar- Abkommen. Es beinhaltet zum Beispiel Kunstdünger, Lippenstifthülsen, Zentrifugen und auch Rohre als Export unzulässig. Aus den Lippenstifthülsen könnten schließlich Patronenhülsen, und aus dem Kunstdünger Sprengstoff entstehen. Und die Zentrifugen und Rohre könnten in einer Anlage zur Anreicherung von Uran eingesetzt werden. In Deutschland kümmert sich deshalb das Bundesamt für Wirtschaft um die Einhaltung und die Kontrolle dieser Richtlinien. Die Bundesregierung betreibt seit langen eine Exportkontrollpolitik die sich auf die Dual- Use- Güter bezieht. Ausfuhren in Embargo- Länder zum Beispiel müssen genehmigt werden und werden zu dem genau geprüft. Eine mögliche Auslieferung findet erst statt, wenn das Bundeswirtschaftsministerium und das Auswärtige Amt zustimmen. Die außenpolitischen, menschenrechtspolitischen und sicherheitspolitischen Erwägungen spielen bei der Entscheidung zum Export der Dual- Use- Güter eine entscheidende Rolle.

Die Exportkontrollen
Für Dual- Use- Güter, also Güter die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können, gibt es Exportkontrollen. Das GKG, Güterkontrollgesetz, regelt den Export aller Dual- Use- Güter, wozu die auch Rüstungsgüter wie Simulatoren gehören die nicht durch das Kriegsmaterialgesetz kontrolliert werden. Durch das Güterkontrollgesetz werden internationale Abkommen und internationale Kontrollmaßnahmen umgesetzt, hierzu gehören Chemiewaffenübereinkommen und Exportkontrollregimes. Gesuche zur Ausfuhr werden unter anderem abgelehnt, wenn es zu der Herstellung von Massenvernichtungswaffen kommen könnte. Oder wenn es zur Aufrüstung eines Staates durch den Export kommt, wodurch die globale und besonders regionale Sicherheit gefährdet wird. Die Ausfuhr von Munition, Waffen und Ausrüstungsgegenständen für den Kampfeinsatz wird durch das Kriegsmaterialgesetz kontrolliert. Es wird bei der Ausfuhr von Kriegsmaterial sehr genau darauf geachtet, dass dieses Material den internationalen Verpflichtungen und dem jeweiligen Völkerrecht, sowie den Grundsätzen des Ausfuhrlandes nicht wiederspricht. Besonders die Aufrechterhaltung des Friedens ist wichtig und wird aus diesem Grund stärker berücksichtigt. Berücksichtigt werden jedoch auch die Stabilität der Region, die Einhaltung der Menschenrechte und die internationale Sicherheit.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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