Fahrzeuge überführen

Der klassische Autokauf wird heutzutage häufig über das Internet getätigt. Hier lassen sich die Angebote vieler Anbieter einsehen, Preise vergleichen, oder, im Fall des Autoverkaufes, eine große Masse an Interessenten ansprechen. Diese Situation ermöglicht dem Käufer, oder auch Verkäufer, das Geschäft günstig bzw. gewinnbringend abzuwickeln, führt aber dazu, dass das Fahrzeug der Wahl nicht „um die Ecke“ steht, oder aber der Käufer vielleicht im Ausland sitzt. Dann müssen die Fahrzeuge überführt werden.

Längst hat sich das Fahrzeuge überführen zu einer eigenständigen Branche entwickelt. Die Autohändler bieten dies als Service im Komplettpaket inklusive aller Gebühren an und es gibt bereits eine stets wachsende Zahl an Dienstleistern, die im Auftrag der Autohändler wie auch von Privatpersonen die Fahrzeuge überführen. Gegen Gebühr, versteht sich.
Um Fahrzeuge zu überführen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neuwagen werden per Schiffscontainer, mit der Bahn oder mit Lastwagen in die Verkaufsländer gebracht. Hier werden sie auf verschiedene Stützpunkte verteilt, von denen die regionalen Autohändler dann die jeweils benötigten Wagen beziehen können. Fahrzeuge überführen zu diesem Zweck wird oftmals „nebenher“ von Angestellten des Autohauses übernommen, der Wagen kommt also „auf eigener Achse“ zum Händler.
Keine Seltenheit sind Händler, die importierte Fahrzeuge anbieten, hier kauft der Kunde sein Auto im Ausland, und das trotz etwaiger Zollgebühren und zuzüglich der Überführungskosten günstiger, als es im Inland der Fall wäre.
Die Liste von Bewerbern auf Stellen zur Fahrzeugüberführung ist lang. Vor allem junge Männer möchten gern diese Möglichkeit nutzen, einmal mit einem Wagen zu fahren, den man sich vielleicht nicht leisten könnte und dabei auch noch ein wenig das Ausland kennen zu lernen. Doch die Tätigkeit eines Fahrzeugüberführers sollte nicht zu romantisch, sondern ebenso kritisch und realistisch betrachtet werden. Die Bezahlung erfolgt häufig pro Fahrt und es gilt, hunderte Kilometer in möglichst kurzer Zeit und unbedingt unfallfrei zurückzulegen. Zudem gibt es verschiedenste Zollbestimmungen zu beachten, wenn man Fahrzeuge aus bzw. ins Ausland überführt. Die Regel lautet, dass der Hin- oder Rückweg mit der Bahn und der jeweils andere Weg mit dem zu überführenden Wagen zurückgelegt werden. Fahrzeuge überführen kann jeder, der einen gültigen Führerschein besitzt. Die jeweiligen Anforderungen erfährt man vom Unternehmen, für das man Fahrzeuge überführen möchte. Führerschein-Neulinge haben hier jedoch erfahrungsgemäß eher schlechtere Chancen, eine gewisse Fahrpraxis wird nahezu immer vorausgesetzt.
Zum Fahrzeug überführen, muss der Wagen angemeldet sein. Dazu reichen, falls das Auto abgemeldet ist, Kurzzeitkennzeichen. Diese sind 3 Tage gültig und dienen nur dem Zweck der Fahrzeugüberführung. Die Kennzeichen können theoretisch bei jedem Straßenverkehrsamt beantragt werden, der Kaufvertrag sowie der Personalausweis reichen aus und es ist sogar eine Versicherung enthalten. Die Kurzzeitkennzeichen sind nach Ummeldung des Fahrzeuges umgehend zurückzugeben. Für die Überführung von Fahrzeugen aus dem oder in das Ausland werden außerdem eine grüne Versicherungskarte und Überführungskennzeichen benötigt.

Beauftragt man einen Dienstleister mit dem Fahrzeug überführen oder übernimmt dies der Autohändler, muss man sich um nichts weiter kümmern. Möchte man ein Fahrzeug selber überführen, lohnt es sich in jedem Fall, zuvor mit seiner Autoversicherung zu sprechen. Denn fast immer werden für die Überführung gezahlte Versicherungsgebühren bei der definitiven Fahrzeuganmeldung erstattet.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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