Free on Board

Wenn Händler untereinander einen Vertrag abschließen, haben sie im Hinblick auf den An- und Verkauf von Produkten das Recht, die konkreten Inhalte des Vertrages vorab zu vereinbaren. Diese Bedingungen und Regeln betreffen Preis, Menge, und die Besonderheiten und Eigenschaften der Waren.
FOB steht als Abkürzung für Free on Board (frei an Bord) und bedeutet soviel wie: “frei an Bord“ für das Schiff im Hafen der Verschiffung. Die Free on Board (FOB) Regelung ist ein F-Klausel der INCOTERMS (International Commercial Terms, deutsch: Internationale Handelsklauseln), den so genannten Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel. Die INCOTERMS sind ein internationales Regelwerk zur Spezifikation von Handelsbedingungen im Außenhandel. Die International Commercial Terms legen fest, welche Partei welche Transportkosten zahlt. Die Verwaltung der INCOTERMS erfolgt durch die Internationale Handelskammer mit Sitz in Frankreichs Hauptstadt Paris. Sie gelten als Regelwerk für die bedeutendsten Handelsnationen der Welt Derzeit finden 13 INCOTERMS Verwendung.

Die meistverwendeten INCOTERMS sind EXW (Ex Works), FOB (Free ob Board) und C&F (Cost and Freight). Die International Commercial Terms legen folgende Regeln für FOB (Free on Board) fest: Eigentumsübergang, Kosten, Versicherung für Transport und Risiko trägt der Käufer ab dem Zeitpunkt an dem die Ware die Schiffsreling überquert hat. Der Verkäufer der Ware übernimmt nach FOB (Free on Bord) Regelung nur Kosten und Risiken die bis zur ordnungsgemäßen Verladung der Ware entstehen. Gemäß der FOB (Free on Board) Regeln bedeutet dies, dass Transport-, Versicherungs- und Verladekosten Kosten für Zollformalitäten, Zölle, Steuern und andere öffentliche Abgaben die für die Ausfuhr notwendig sind, bis zur Verladung der Ware auf das Schiff im Warenpreis inklusive sind. Der Käufer (Importeur) wählt bei FOB (Free on Board) die Spedition aus und muss sich entsprechende Speditionsangebote einholen. Bei FOB (Free on Board) trägt immer der Käufer die Transportkosten. Im Handel per See- oder Binnenschiff ist der Verkäufer bei der FOB (Free on Board) Regelung in Erweiterung der FAS-Klausel (free alongside ship – deutsch: frei Längsseite Schiff) verpflichtet, die Ware an Bord des vereinbarten Schiffs zu bringen.

Ab Überschreiten der Schiffsreling werden die Pflicht zur Kostentragung, sowie die Gefahr des Transports auf den Käufer übertragen. Im dem Falle, dass sich die Zollbewertungsgrundlage auf "Kosten, Versicherung, Fracht" (CIF) bezieht, sind internationale Fracht- und Versicherungskosten dem Preis FOB (Frei an Board) hinzuzurechnen.
Es wird weiterhin zwischen unechtem und echtem FOB /Free on Board) Geschäften unterschieden. Ein echtes FOB Geschäft entsteht, wenn ein Spediteur von Absender Z beauftragt wird, Vortransport und Abwicklung bis FOB (Free on Board) zu erledigen. Spediteur dient Sendung Verschiffungs-Spediteur an, die Abwicklung ist damit vollzogen. Von einem unechten FOB (Free on Board) Geschäft spricht man, wenn der FOB Free on Board Spediteur zugleich Verschiffungsspediteur ist, der FOB Free on Board Spediteur übernimmt demnach über das FOB Free on Board Geschäft hinaus noch die eigentliche Verschiffung.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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