KFZ Export

Beim Kfz Export sind viele Formalitäten zu beachten, die zur Ausfuhr benötigt werden. Gebraucht werden spezielle Ausfuhrkennzeichen und internationale Zulassungsbescheinigungen .Fahrzeugpapiere und TÜV müssen vollständig und vorhanden sein um das Fahrzeug auf eigenen Rädern ins Ausland bringen zu können.
Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit oder würde es den Verkehr durch erhebliche Mängel gefährden gibt es natürlich noch andere Möglichkeiten des Exportes.

Dafür sind Speditionen und Transportunternehmen zuständig. Für den Kfz Export werden Speditionen oder Transportunternehmen beauftragt die diesen mittels Hänger oder Lkw durchführen. Mit dem Lkw werden mehrere PKWs exportiert. Die im Ausland befindlichen Käufer arbeiten meist mit deutschen Unternehmen zusammen.
Die Kosten für einen Kfz Export sind unterschiedlich hoch. Im allgemeinen kommt es auf die Transportart und auf in das Exportierende Land an. Desweiteren besteht auch die Möglichkeit des Kfz Exports per Schiff. Wenn eine andere Möglichkeit nicht besteht das Kfz Exports wird per Fähre über See exportiert. Hierbei wird von Transportunternehmen der Export bis zum Hafen abgesichert und dort wird der Export, mit vollständigen Papieren; per Schiff fortgesetzt. Die Kosten sind natürlich für beide Transportarten zu tragen.
Auch Kfz Export per Bahn sind möglich. Hierbei werden die KFZs auf einen Güterwagen der Bahn gestellt und dann in das jeweilige Land oder zum Weitertransport gebracht.
Folgende Papiere und Genehmigungen sind gesetzlich laut Straßenverkehrsamt nötig:

Um ein Ausfuhrkennzeichen bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle zu beantragen, müssen folgende Dokumente vorliegen:

Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Abmeldebescheinigung, falls das Kfz vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
Ausfuhr-Versicherungsbestätigung
TÜV-Prüfbericht
Kennzeichen (bei neuem Kennzeichenwunsch)
Personalausweis oder Reisepass (des Fahrzeughalters)
Eventuell Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Fahrzeug ist vorzuführen (Alternative: max. 3 Tage alte TÜV-Bestätigung über die Fahrgestellnummer)
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes.

Diese Anforderungen sind auch beim Straßenverkehrsamt einzusehen. Exportiert werden können Fahrzeuge aller Art. Egal ob Pkw, Motoräder, Kleintransporter, Gebrauchtwagen, Neuwagen oder Unfallfahrzeuge für jedes Fahrzeug gibt es eine spezielle Transportmöglichkeit und auch mehrere Speditionen, die diese Exporte anbieten und ausführen. Wichtig sind diese Möglichkeiten des Kfz Exports auch für Auswanderer die ihren Pkw mit ins neue Land nehmen möchten. Wenn alle Formalitäten Seitens der Spedition und des Kunden erledigt sind, gibt es auch keine Probleme beim Export. Da sich in den letzten Jahren immer mehr professionelle Transportunternehmen und Speditionen herauskristallisiert haben. Da so ein Export auch auf Vertrauen und Erfahrung basiert. Eine Transportversicherung seitens der Unternehmen ist im Exportpreis mit einkalkuliert so das Unternehmer und Kunde bei eventuellen Schäden oder Unfällen abgesichert sind.

Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass diese Arten des Exports eine gute Möglichkeit ist ein Kfz in ein anderes Land auszuführen. Kunden und Speditionen sowie Transportunternehmen können diese Vorgehensweise mit vollkommender Sicherheit zu einem guten Abschluss bringen, so dass Kunde und Unternehmer zufrieden sind.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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