KFZ importieren

Häufig sind Kraftfahrzeuge im Inland teurer als im Ausland. Diese Unterschiede haben verschiedene Gründe. Zum einen sind die Herstellungskosten in anderen Ländern oft niedriger und Händler kalkulieren anders, zum anderen sind es auch die niedrigeren Steuersätze, die einen Preisunterschied bis zu 30 % ausmachen. Natürlich denkt da mancher ans KFZ importieren.

Will man ein KFZ importieren, kann man entweder zu einem Reimporthändler gehen oder man sieht sich selbst im Ausland um, wodurch man oft einen günstigeren Preis erzielen kann als beim Händler, von Reisekosten allerdings abgesehen. Einmal im Ausland fündig geworden, bezahlt man den Nettobetrag entweder in bar oder überweist ihn, die MwSt. ist nämlich im Inland fällig.

Man erhält nun
- die Originalrechnung,
- das Serviceheft und
- CoC Papiere (das ist eine EU-Übereinstimmungserklärung).
Damit beantragt man zu Hause die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Zum KFZ importieren bringt man das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit 3 Tage) ins Inland, das man bei der Zulassungsstelle holt. Dafür braucht man
- einen Personalausweis und
- eine Versicherungsbestätigungsnummer für Kurzzeitkennzeichen, die man von der Versicherung bekommt.

Dann begleicht man die MwSt. mittels Formular (UST-Formular für die Fahrzeug-Einzelbesteuerung) innerhalb von 10 Tagen beim Finanzamt.
Nun steht einer Zulassung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle nichts mehr im Wege. Dafür braucht man die
- Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Versicherungsbestätigungsnummer und
- einen Personalausweis.
Eine TÜV-Abnahme ist dabei nicht nötig. Tritt beim Fahrzeug ein Garantiefall ein, muss man deswegen nicht wieder ins Ausland, für solche Fälle sind inländische Vertragshändler zuständig.

Wenn man aus anderen EU-Ländern ein gebrauchtes KFZ importieren möchte, dann erfordert dies:
- Kaufvertrag bzw. die Originalrechnung,
- die ausländischen Fahrzeugpapiere (werden einbehalten),
- wenn das KFZ älter als drei Jahre ist, benötigt man einen Nachweis über eine Haupt- und Abgasuntersuchung,
- ev. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (stellt fest, ob für das KFZ
bereits im Inland ein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde),
- die Original-CoC Papiere; wenn man diese nicht hat, eine Vollabnahme durch den TÜV und eine
Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung,
- die Bestätigung der Versicherung,
- einen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass sowie eine Meldebestätigung, wenn man den
Fahrzeughalter vertritt,
- sollte es sich um ein Firmenfahrzeug handeln, dann ist ein Handelsregisterauszug bzw.
Gewerbeanmeldung erforderlich
- eine schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun¬des bei Minderjährigen,
Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes.

Will man ein KFZ importieren, das weniger als 6 Monate alt ist oder nicht mehr als 6.000 km gefahren wurde, ist eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, die von der Zulassungsstelle an das Finanzamt weitergeleitet wird. Die MwSt. muss wie bei einem Neuwagenerwerb innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf gemeldet und beglichen werden.
Sollte das Fahrzeug aus Italien stammen, braucht man eine Bescheinigung über das Baujahr des Wagens (vom Hersteller).

Will man aus einem Nicht-EU-Land ein gebrauchtes KFZ importieren, benötigt man zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes, das Gutachten eines Sachverständigen bzw. eine TÜV-Vollabnahme und eine Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung.  Die Überführung erfolgt mit Kurzzeit- oder Exportkennzeichen, ansonsten mit Transporter. Es erfordert vielleicht ein wenig Geduld, einen Wagen zu importieren, aber der Aufwand lohnt sich.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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