Konsulatsfaktura englisch:consular invoice
Im internationalen Import- und Exporthandel gibt es eine Vielzahl von Dokumenten welche, je nach Art des Güterverkehrs, erforderlich sind. Nicht selten bedarf es bei der Ausfertigung von Handelsdokumenten einer speziellen Verfahrensweise in puncto Form, Ausstellungsart und Inhalt.
Für den internationalen Außenhandel oftmals benötigte Dokumente sind zum Beispiel Seefrachtbriefe, Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse oder Versicherungspolicen, um hier nur ein paar Beispiele zu nennen.
Die Handelsrechnung stellt inmitten dieser Dokumente wohl eines der wichtigsten Schriftstücke dar; die Zollbehörden des jeweiligen Importlandes ermitteln anhand dieses Dokuments die im Einfuhrland vom Käufer zu entrichtenden Zollgebühren für die erworbenen Waren.
Eine spezielle Art der Handelsrechnung stellt zum Beispiel die Zollfaktura (im Englischen: customs invoice) oder aber auch die Konsulatsfaktura (im Englischen: consular invoice) dar.
Die Bestimmungen über den Inhalt der Konsulatsfaktura sind bei jedem Einfuhrland unterschiedlich – eine genaue Kenntnis über die vom jeweiligen Importland verlangten Daten sind daher vor Ausfertigung der Dokumente von großer Wichtigkeit. Detaillierte Informationen hierzu sind am besten beim betreffenden Konsulat des Importlandes zu erfragen.
Die Konsulatsfaktura, oder aber auch consular invoice, wie sie im internationalen Warenhandel genannt wird, kommt heutzutage hauptsächlich im Schiffsverkehr zum Einsatz und wird im Land des Exporteurs vom Konsulat des Einfuhrlandes auf speziell dafür vorgefertigten Formularen ausgestellt. In der Regel geschieht dies im Verladehafen.
Die consular invoice benötigt zwingend eine Beglaubigung des Konsulats des Importlandes. Das Konsulat bestätigt mit der Konsulatsfaktura, dass der auf der Rechnung ausgezeichnete Preis der Ware und der tatsächliche Warenwert identisch sind. Für die Ausstellung bzw. die Beglaubigung der Konsulatsfaktura wird eine Gebühr erhoben.
Des Weiteren wird die Konsulatsfaktura durch die zuständige Industrie -und Handelskammer mit bestätigt (diese Bestätigung allein reicht aber nicht aus!). Die Beglaubigung der consular invoice durch das zuständige Konsulat im Exportland kann mitunter ein paar Tage in Anspruch nehmen.
Der Exporteur muss in der Konsulatsfaktura Punkte wie die vollständigen Namen und Adressen von sowohl Käufer und Verkäufer nennen. Des weiteren muss die Menge und die Art der Ware sowie der Preis der Ware genannt werden; hier wird oft noch in Einzel-und Gesamtpreis untergliedert. Notiert werden auch Verpackungsart der Kolli sowie Gewicht und Abmessungen der Packstücke.
Ein Punkt, der auch Erwähnung finden muss, sind die Zahlungsbedingungen wie auch die Lieferbedingungen, denen das Geschäft zugrunde liegt. Oft muss die Ware zusätzlich noch gemäß den vom Einfuhrland vorgeschriebenen Handelsbezeichnungen oder Klassifizierungen ausgezeichnet werden. Die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben muss der Exporteur schließlich mit seiner Unterschrift bestätigen.
Eine gesetzliche Leitlinie, was die Form der Konsulatsfaktura angeht, gibt es hierbei nicht zu beachten. Die Konsulatsfaktura muss in der vom Einfuhrland verlangten Sprache ausgestellt werden. Heutzutage findet die Konsulatsfaktura noch Anwendung bei der Wareneinfuhr in mittel-oder südamerikanische Länder. Hier zeichnet sich allerdings ein Trend ab, dass immer mehr Länder auf diese Sonderform der Handelsrechnung verzichten.
Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.