Luftfracht

Das Flugzeug ist der jüngste Verkehrsträger unter allen. Früher hätte man nie im Traum daran gedacht Waren mithilfe eines Flugzeuges zu transportieren. Da Angebot und Nachfrage aber immer weiter stiegen und Produkte aus anderen Ländern importiert werden mussten, suchte man nach Alternativen. Die Entwicklung der Luftfracht vollzog sich zunächst auf dem Gebiet der Personenbeförderung sehr rasch. Aber erst um 1930 übernahm das Flugzeug neben der bereits vorhandenen Postbeförderung im kontinentalen Verkehr den Transport von Luftfracht, sogar auf selbstständigen nur - Fracht - Strecken.
1934 wurde die erste Luftfrachtstrecke zwischen Deutschland und den Amerika eingerichtet, der alsbald weitere Luftfrachtverbindungen folgten. Nach 1945 begann infolge der technischen Entwicklungen der Düsenflugzeuge einen enormen Aufschwungs des Luftfrachtgeschäftes und die Luftfracht wurde immer mehr eingesetzt.

Durch die Luftfracht ergab sich ein neues Betätigungsfeld für den Spediteur, die Luftfrachtspedition. Auch auf diesem Gebiet ist der Spediteur Treuhänder der Wirtschaft und vermittelt in dieser Stellung Luftfrachtverträge mit den Luftfrachtgesellschaften. Im allgemeinen gilt die Schnelligkeit der Luftfracht als großer Vorteil des Luftfrachtverkehrs ein weiterer Vorteil der Luftfracht ist die niedrige Transport-Versicherungsprämie, da das Risiko niedriger ist als bei den anderen Verkehrsträgern Einsparung von Verpackungsmaterial fällt ebenfalls als Vorteil an. Entscheidend sind die Aktualität und die Dringlichkeit. Die Vorteile der Luftfracht liegen bei einem größeren Transportvolumen, gar in einem Flugzeug mehr Güter transportiert werden können als in einem Lkw. Zudem ist Luftfracht meist schneller an ihrem Ziel. Nach besonderen Bedingungen übernimmt der Luftfrachtführer die Beförderung der Luftfracht, sofern sie nicht durch besondere Bestimmungen von der Luftbeförderung ausgeschlossen ist, wie zum Beispiel explosive Stoffe oder ähnliches. Der Luftfrachtführer befördert die ihm übergebene Luftfracht, wenn sie ihm vom Absender ordnungsgemäß verpackt, markiert und mit einem Luftfrachtbrief versehen und ausgeliefert werden. Für alle Schäden, die bei der Luftfracht beziehungsweise dessen Beförderung entstehen, besteht nach diesen Bedingungen eine gewisse Haftungsgrenze und zwar zurzeit ist beträgt sie höchstens 27,35 € je Kilogramm des Brutto Gewichtes. Soll eine höhere Haftung eintreten, muss der Wert im Luftfrachtbrief besonders eingetragen werden. Es empfiehlt sich aber, trotz der Haftung des Luftfrachtführers eine zusätzliche Transport-Versicherung für die Luftfracht abzuschließen. Die für die Luftfracht geltenden rechtlichen Bestimmungen sind größtenteils international festgelegt.

Das Warschauer Abkommen und die IATA Bedingungen, die ab 1953 für alle Luftfrachttransporte gelten regeln die wichtigsten Fragen zur Luftfahrt. Bei der Luftfracht ist der Frachtführer verpflichtet das Gewicht, die Menge oder den Inhalt der Luftfracht zu überprüfen. Für die Überprüfungen im Luftfrachtverkehr wird ein IATA Frachtbrief verwendet, von denen aus drei Originalen noch mehrere Kopien bestehen. Luftfrachtbriefe werden heute überwiegend durch einen Computer erstellt der IATA Frachtbrief ist auch als Endlos Formular aus dem Computer möglich. Dadurch kann viel Zeit und viel Geld gespart werden

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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