Packliste englisch: Packing list

Die Packliste (engl. Packing list) gehört, neben dem Lieferschein, dem Konnossement, dem Ursprungszeugnis, der Handelsrechnung und dem Versicherungszertifikat zu den im internationalen Warenhandel üblichen Versanddokumenten. Sie wird von einem der Mitarbeiter der Versandabteilung des Unternehmens, das die Ware verschickt, erstellt und auch von ihm signiert. Besteht die Warensendung aus mehreren Paketen, so wird jedem dieser Pakete ein Packzettel beigefügt. Auf der Packliste (engl. Packing list), die zusammen mit dem Lieferschein und der Rechnung bei den anderen Versandpapieren aufbewahrt wird, ist dann die Anzahl der Pakete und deren Inhalt vermerkt. Falls die Pakete versiegelt sind, so wird mitunter auf der Packliste (engl. Packing list) auch die Anzahl der Siegel ausgewiesen.

Doch nicht nur bei der kommerziellen Warenverschickung werden Packlisten benötigt, sondern auch bei privaten Gütertransporten über Zollgrenzen hinweg, wie beispielsweise beim Umzug in ein anders Land, müssen Packlisten, auf denen der Inhalt der Container ausgewiesen ist, geschrieben werden. Wird Privatbesitz oder Handelsware in verplombten Containern verschifft, so kann auf der Packliste auch die Anzahl der Plomben vermerkt werden. Bei Waren- beziehungsweise Gütersendungen, die aus mehreren Paketen, Kisten, Paletten oder Containern bestehen, ist es üblich, diese zu nummerieren. Diese Nummern der Behältnisse können ebenfalls in die Packliste (engl. Packing list) eingetragen werden.

Über die genaue Strukturierung einer Packliste (engl. Packing list) gibt es keine konkreten Vorschriften. Oft hält das Transportunternehmen entsprechende Vordrucke bereit. Kernstück einer Packliste (engl. Packing list) ist die lückenlose Aufzählung aller zu einer Sendung gehörenden Güter. Diese werden in der Regel in Tabellenform aufgelistet. Die Tabelle enthält neben der Artikelbezeichnung die Anzahl der identischen Teile (Stückzahl), das Gewicht der einzelnen Teile sowie den Wert des Transportguts. Am Ende der Aufzählung des Inhalts der Sendung kann noch das Bruttogewicht der gesamten Ladung vermerkt werden.

Eine komplette Packliste (engl. Packing list) erleichtert dem Zoll die Arbeit, ist für den Verschicker der Sendung ein Nachweis über die ordnungsgemäße Lieferung, entsprechend den getroffenen Vereinbarungen, und dient dem Empfänger zur Prüfung der Vollständigkeit der Gütersendung. Das Format der Packliste (engl. Packing list) unterliegt keiner konkreten Norm. Üblicherweise werden Packlisten im DIN A 4-Format erstellt. Dieses Format erweist sich meistens als das günstigste, weil die Packliste oft in einem Kuvert den anderen Versandpapieren, die ebenfalls in diesem Format erstellt sind, beigefügt wird. Einige Transportunternehmen befestigen die Packliste (engl. Packing list) direkt an der Warensendung. Solche Listen können auch als DIN A 5 oder DIN A 6-Format ausgefertigt werden.

Eine Packliste (engl. Packing list) kann sowohl handschriftlich als auch maschinell erstellt werden. Wichtig ist nur, dass sie in der Kopfzeile deutlich als Packliste gekennzeichnet ist. Es wird empfohlen, der landesüblichen Bezeichnung den internationalen Ausdruck ‚Packing list’ folgen zu lassen. Desweiteren sollte die Packliste (engl. Packing list), im Interesse einer reibungslosen Zollabfertigung, gut lesbar und vollständig sein. Stückgut, dass der Sendung nachträglich hinzugefügt und dessen Erwähnung in der Packliste (engl. Packing list) vergessen wurde, könnte leicht für Schmugglerware gehalten werden. Außer der Auflistung der Transportgüter enthält die Packliste üblicherweise Angaben zum Absender und zum Empfänger der Ware wie Name, Adresse oder Firmensitz, Telefon- und Faxnummer. Zusätzlich können auf der Packliste das Datum der Güterversendung und das Bestimmungsland angegeben sein. Außerdem kann die Packliste (engl. Packing list) Vermerke über den Transportweg, wie Straße, Schiene, Wasser oder Luft und über die Art der Verpackung enthalten.


Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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