PKW exportieren

Der Export deutscher PKW erlebt zurzeit einen starken Dämpfer. Allein im Januar 2009 ist er um 39% gesunken. Die Deutschen konnten 222.700 PKW exportieren. Die Bestellungen aus dem Ausland sanken im Januar um 37%.

Für Firmen, die gebrauchte PKW exportieren, spielt, nach Aussagen von Behörden und Reedereien, neben dem Hamburger Hafen auch der Hafen Antwerpen in Belgien eine mindestens gleichwertige Rolle, zum PKW exportieren nach West-Afrika und in den Mittleren und Nahen Osten. Für alle, die PKW exportieren, ist auch der Landtransport, gerade nach Osteuropa, wichtig.

Die offiziellen Exportstatistiken weisen zwar nur 535.000 Gebrauchtwagen aus. Die Außenhandelsstatistik erfasst jedoch aufgrund der Meldeschwellen (300.000 Euro pro Jahr Außenhandelsumsatz pro Exporteur in EU-Staaten; 1.000 Euro bzw. 1.000 kg pro Warensendung in Nicht-EU-Staaten) nicht alle Exporte, daher ist die wahre Zahl der Firmen, die gebrauchte PKW exportieren, und auch die wahre Stückzahl, insbesondere in EU-Staaten, erheblich höher.

Vom Hamburger Hafen aus ließen deutsche Händler bislang nach Westafrika jährlich 100.000 bis 130.000 PKW exportieren. Das typische Alter der PKW beträgt 12-16 Jahre und hat durchschnittlich einen Wert von unter 2.000 Euro. Rund 20% weisen einen Motor- oder Getriebeschaden auf. Zweitwichtigste Zielregion ist der Nahe und Mittlere Osten mit bisher rund 20.000 PKW jährlich. Der Durchschnittswert der PKW ist hier höher: für durchschnittlich rund 8.000 Euro pro Stück konnten Gebrauchtwagenhändler PKW exportieren.

Beim Händlerkauf wie auch beim Kauf von Privat sollte hinsichtlich des PKW-Exports in Länder außerhalb der EU unbedingt ein Kaufvertrag unterzeichnet werden. Wenn als Abnehmer der Ware eine außerhalb der EU lebende Person genannt wird, kann man sich mit dem Händler auf eine Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer einigen. Der Autohändler ist dabei nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer zurückzuzahlen. Es ist deshalb ratsam, diesen Punkt im Kaufvertrag schriftlich festzuhalten. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich bei dem Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde, nicht durch die deutsche Zoll- oder Finanzbehörde.

Die EU hat mit vielen Ländern, unter anderem Kroatien und Bosnien-Herzegowina, so genannte Präferenzabkommen geschlossen, die eine Zollermäßigung oder Zollbefreiung zum Inhalt haben. Wenn man PKW exportieren will, fragt man am besten beim Zollamt des Ziellandes nach, ob ein solches Abkommen mit der EU existiert. Wenn Sie die Zollvergünstigung in Anspruch nehmen wollen, brauchen Sie den so genannten „Ursprungsnachweis“, in dem vom Hersteller oder von der Industrie- und Handelskammer erklärt wird, wo das Fahrzeug produziert wurde. Der „Ursprungsnachweis“ ist eine Art Erlaubnis für den Markteintritt, denn man will klären, ob der PKW vollständig in dem Land hergestellt wurde oder zumindest wesentliche Veränderungen im „Ursprungsland“ an ihm vollzogen wurden.

Am gebräuchlichsten und immer richtig für Firmen, die PKW exportieren, ist darüber hinaus die so genannte „Warenverkehrsbescheinigung EURO 1“, die das Zollamt des Ausfuhrlandes ausstellt, wenn dort der „Ursprungsnachweis“ (s.o.) vorgelegt wurde.

Ansonsten gilt für alle, die gewerblich PKW exportieren ab Juli 2009: Die Abwicklung des Ausfuhrverfahrens ändert sich. Das bisherige schriftliche Normalverfahren auf dem Einheitspapier wird durch die elektronische Anmeldung im elektronischen Zollsystem ATLAS (Automatisiertes Tarif- und lokales Zoll-Abwicklungssystem) ersetzt.

Zuletzt aktualisiert am 2016-11-02 von Werner Hess.

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