REINER FRACHTBRIEF (clean bill of lading)

REINER FRACHTBRIEF (clean bill of lading), ist ein Dokument das Waren und Güter während der ganzen Beförderung begleitet. In Deutschland sind die Angaben, die der „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading) enthalten muss, klar umrissen. Im Handelsgesetzbuch (HGB) § 408, sind folgende Angaben als Verbindlich für den „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading) festgelegt.
Im „Reiner Frachtbrief““ (clean bill of lading), müssen Tag und der Ort an dem das Dokument ausgestellt wurde enthalten sein. Desweiteren muss der „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading) den Namen und die vollständige Adresse des Absenders enthalten. Zusätzlich müssen im „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading) der vollständige Name und die Anschrift des Frachtführers vermerkt sein.

Ganz genau muss im „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading) die Stelle, an der ein Gut oder eine Ware vom Frachtführer übernommen wurde, festgehalten werden. Sowie das genaue Datum der Übernahme der Fracht durch den Frachtführer. Diese Angaben sind nötig, weil in dem Moment der Übernahme die Haftung für die Fracht auf den Spediteur übergeht. Auch die Stelle an der die Waren und Güter vom Spediteur abgegeben werden sollen, muss im „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading) explizit genannt sein.
Damit die Auslieferung Reibungslos klappt, müssen auch Name und Anschrift des Empfängers im „Reiner Frachtbrief“(clean bill of lading). Dazu gehört das noch eine Meldeadresse aufgenommen wird, an die sich der Transporteur wenden kann, wenn es Probleme bei der Auslieferung gibt. Ganz wichtig ist das im „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading) vermerkt wird um welche Art von Waren und Güter es sich handelt und der gebräuchlichste Name für diese genannt wird. Werden Gefährliche Güter transportiert so müssen sie im „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading), mit der in der Gefahrengutverzeichnis für sie vorgesehenen Bezeichnung genannt werden. Ist dort keine Bezeichnung anerkannt so müssen sie mit der allgemein anerkannten Bezeichnung die für sie üblich ist genannt werden. Dies ist wichtig damit der Spediteur, alle für das entsprechende gefährliche Gut vorgesehenen Sicherheitshinweise beachten kann.

Ferner ist vorgeschrieben, das in dem „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading) die Anzahl, Zeichen und Nummern der Waren und Güter, das sogenannte Kolli erfasst wird. Auch das Rohgewicht oder eine andere Mengenangabe für Waren oder Güter müssen im „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading) enthalten sein.
Der Betrag über eine eventuelle Nachnahmezahlung bei Übergabe, muss auch im „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading) enthalten sein. Sowie ein Vermerk der die genaue Frachtzahlung bestimmt.
Auch im „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading) festgehalten werden müssen, Anweisungen für die Zoll- und amtliche Behandlung der WAren und Güter. Und auch eine Vereinbarung darüber, wie die Ware transportiert werden soll, muss enthalten sein.

Darüberhinausgehende Angaben können in den „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading) aufgenommen werden, wenn sich Frachtführer und Absender über deren Inhalt einig und sie auf beidseitiges Einverständis stossen.
Der „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading) dient dazu, im Zweifelsfall zu beweisen das die Fracht dem Frachtführer in einwandfreiem Zustand übergeben wurden. Sollte der Empfänger Zweifel daran haben das die Ladung in einwandfreiem Zustand bei ihm angekommen ist. So muss dies im „Reiner Frachtbrief“ (clean bill of lading) festgehalten werden, da später Anmeldungen von Ansprüchen ungültig sind.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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