Seefrachtbrief

Damit Ware ordnungsgemäß transportiert und verladen werden kann, müssen verschiedene Rahmenbedingungen eingehalten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Ladung auch sicher und in einwandfreiem Zustand an ihrem Bestimmungsort ankommt und dort an den zuvor festgelegten Empfänger übergeben werden kann. Bevor es so weit ist, durchläuft die Ware verschiedene Stationen, deren Passierung normalerweise durch die Erstellung bestimmter Dokumente belegt wird. Ein solches Dokument ist der Seefrachtbrief. Der Begriff Seefrachtbrief, im Englischen auch „seaway bill“ genannt, kommt aus dem Güterverkehr bzw. aus der Seeschifffahrt und bezeichnet ein Transportdokument ohne jeglichen Wertpapiercharakter. Der Seefrachtbrief hat ausschließlich die Aufgabe, den „An Bord“- Verlader der Ware auszuweisen. Was die Abfertigung im Bestimmungshafen beschleunigen kann, ist die Tatsache, dass zur Entgegennahme der Ware nicht nur der auf dem Seefrachtbrief vermerkte Empfänger berechtigt ist.

Allerdings ist die Auslieferung der Ware durch den Verfrachter nur an den im Seefrachtbrief genannten Empfänger erlaubt. Wurde im Ladehafen für eine bestimmte Ware ein solcher Seefrachtbrief ausgestellt, ist diese im Löschhafen bereits für den Empfänger freigestellt. Er muss dann nur noch ausstehende Posten wie die Seefracht etc. begleichen. Wenn er diese Zahlung vorgenommen hat, kann er sogleich über die Ware verfügen. Auch wenn ein Seefrachtbrief ein Dokument ohne Wertpapiercharakter ist, muss dieses trotzdem bestimmten Richtlinien entsprechen. Somit muss ein Seefrachtbrief mehrer Angaben zwingend enthalten. Hierzu gehören der Name des Schiffes, welches die Fracht transportieren wird, der Verlade- und Empfangshafen, das Ausstellungsdatum und der Name des Kapitäns des Schiffes. Diese Daten sind auf dem Seefrachtbrief notwendig, um den Weg der Ladung verfolgen zu können. Da ein Seefrachtbrief keinen Wertpapiercharakter hat, besitzt er so gesehen auch keinerlei finanzielle Wertigkeit und kann somit nicht für einen Akkreditiv benutzt werden. Das bedeutet, dass er nicht mit anderer Ware getauscht werden kann und auch nicht mittels Kredit oder Pfand beliehen werden kann. Der Seefrachtbrief ist lediglich ein Dokument, welches den Transport einer bestimmten Ware bescheinigt, nicht aber deren finanziellen oder materiellen Wert.

Des Weiteren muss ein Seefrachtbrief nicht unterschrieben werden, was zur Konsequenz hat, dass niemand persönlich dafür haftbar gemacht werden kann. Dieser Umstand bedeutet aber nicht, dass niemand die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verladung der auf dem Seefrachtbrief vermerkten Ware hat. In dem Moment, in dem der auf dem Seefrachtbrief genannte Empfänger die Ware in unbeschädigtem Zustand entgegen nimmt, hat das Transportunternehmen seine Aufgabe, nämlich die Ware vom Ursprungsort an ihren Bestimmungsort zu transportieren, ordnungsgemäß erfüllt. Stellt der Empfänger irgendwelche Mängel an der Ware fest, die auf einen unsachgemäßen Transport zurückzuführen sind, hat er die Möglichkeit, sich über die im Seefrachtbrief befindlichen Daten Informationen über den Frachtweg zu verschaffen und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche gegen das Transportunternehmen geltend zu machen. Da Ladung, die die auf dem Seeweg transportiert wird meist internationale Destinationen hat, gibt es die notwendigen Transportdokumente auch in englischer Sprache. Hier trägt der Seefrachtbrief die Namen „seaway bill“, „linerway bill“ und „express cargo bill“.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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