Tarifsatzquote

Der Begriff Tariff Rate Quota (TRQ; auch, Tariff Quota, TQ; deutsch: Tarifsatzquote) bezeichnet normalerweise ein Instrument der Handelspolitik eines Landes bei der Importquote und Importtarif kombiniert werden. Die Tarifsatzquote legt zwei Tarifsätze für die Einfuhr von Waren fest, die unter bzw. über einer für einen gewissen Zeitraum festgelegten Einfuhrmenge (Quote) gelten. Der erste Tarif ist dabei meist niedriger und wird durch den höheren Tarif ersetzt sobald die begrenzende Einfuhrmenge überschritten wurde.

Geschichtlicher Hintergrund

Die Zulassung von Tarifsatzquote ist Ausnahme gegenüber den im General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) der Welthandelsorganisation (WTO) festgelegten Vereinbarungen zum Freihandel und gilt für den landwirtschaftlichen Sektor. Handel mit landwirtschaftlichen Gütern war von einigen Kernregelungen des GATT ausgenommen. Dazu gehörten vor allem:

– Importquoten,
– Exportsubvention,
– variable Importmengen und Subventionierung der heimischen Produktion

Industrialisierte Länder nutzten die vom GATT nicht abgedeckten Schlupflöcher um durch protektionistische Politik den Weltmarktpreis von landwirtschaftlichen Gütern ineffizient gering zu halten, was zu beobachtbarer Instabilität des Weltmarktes für landwirtschaftliche Güter führte.

Die GATT Gesprächsrunden in Uruguay von 1986-1993 adressierten daher die mangelhaften Bestimmungen im Bezug auf den landwirtschaftlichen Sektor auf Basis der folgenden drei Argumente:

– komparativer Vorteil einzelner Länder in der Produktion von landwirtschaftlichen Gütern wird nicht realisiert, da hoch entwickelte Länder durch Subventionspolitik ineffizient hohe Mengen produzieren und somit den Weltmarktpreis drücken.

– Zweitrundeneffekt auf die Produktionsanreize in Ländern mit komparativen Vorteil in der landwirtschaftlichen Produktion durch den niedrigen Weltmarktpreis senkt die Produktion weiter.

– Instabilität im Weltmarkt durch Diskrepanzen zwischen Weltmarktpreis und Binnenmarktpreis erzeugt durch variable Importquoten.

Tarifsatzquote System

Das seit den Uruguay-Runden vereinbarte System zielte daher darauf ab den nationalen Protektionismus (Importquoten und Subventionen für die heimische Landwirtschaft) zu senken und die Importbeschränkungen ausschließlich mittels Tarifen (also unter Ausschluss von prohibitiven Quoten) zu handhaben.

Die Importquoten wurden daher schrittweise in Tarife umgewandelt (sog. "tariffication") und laut Vereinbarung zusätzlich gesenkt. Das gleich galt für die nationalen Subventionierungssysteme. Ab 1995 wurde zusätzlich zu den Tarifen das Tarifsatzquote System eingeführt.

Eine Tarifsatzquote ist eine Kombination aus Tarif und Quotenregelung, die allerdings nie den prohibitiven Charakter einer reinen Quotenregelung annehmen kann, also nie die Möglichkeit zum Import völlig ausschließt. Eine Tarifsatzquote Regelung legt zwei Tarife fest, die unterschieden werden anhand einer limitationalen Einfuhrmenge (Quote) über einen bestimmten Zeitraum. Ist die aggregierte Einfuhrmenge unter der festgelegten Quote (sog. in-quota) gilt ein günstiger Tarif, ist sie darüber (sog. out-quota) gilt ein höherer Tarif.

Die durch das GATT festgelegten Regeln für die richtige Anwendung der Tarifsatzquote haben grundsätzlich zwei Säulen als Grundbedingung:

– Quotenerfüllung (quota-fill), und
– Handelsverteilung (distribution of trade)

Die Bedingung der Quotenerfüllung bestimmt, dass kein Staat in einem System mit Tarifsatzquote eine weitere Beschränkung zusätzlich zur limitationalen Quote verwenden darf. Die Bedingung der Handelsverteilung verlangt zusätzlich, dass eine Tarifsatzquote derart gestaltet werden muss, so dass die Verteilung der Marktanteile zwischen Importeur und heimischen Produzenten ähnlich oder gleich der Verteilung bei Bestehen eines quotenfreien (ausschließlich Tarif-basierten Systems) ausfällt.


Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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