Ursprungsbescheinigung
Die Ursprungsbescheinigung (engl.: Certificate of origin) ist ein im internationalen Warenverkehr eingesetztes Dokument. Diese öffentliche Urkunde bescheinigt den URSPRUNG der Waren, also das Land, in dem die Herstellung erfolgt ist - und nicht etwa das Versenderland! Mitunter kann es hier ein Definitionsproblem geben, wenn z.B. eine Ware aus verschiedenen Rohmaterialien und weiteren, werterhöhenden Einzelteilen verschiedener Herkunft zusammengesetzt wurde. Unter Herstellungsland versteht man dann dabei das Land, "in dem die Ware der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist" (Zitat aus EU-Zollkodex, Artikel 24).
Oft gelten individuelle internationale Vereinbarungen bzgl der Ausstellung einer Ursprungsbescheinigung, weshalb man im Zweifel zunächst diese durch Behördenanfrage (z.B. beim Konsulat oder den Industrie- und Handelskammern) prüfen sollte. Ausgegeben wird die Ursprungsbescheinigung von den zuständigen, berufsständischen Organisationen, in Deutschland also die Industrie- und Handelskammern oder die Landwirtschafts- und Handwerkskammern. Dort beantragt man die Formulare nebst Ausfüllhilfen und sollte diese dann gewissenhaft ausfüllen, damit die Waren ordnungsgemäß versendet werden können.
Mittlerweile besteht auch die Möglichkeit, eine "elektronische" Ursprungsbescheinigung per Internet herunterzuladen und auszufüllen.
Hierzu benötigt man allerdings eine E-Signatur, also eine elektronische Unterschrift, die das Dokument gültig werden lässt. Man ist Ihnen bei der IHK hier gern behilflich, wenn Sie eine entsprechende Anfrage dort platzieren.
Die Ursprungsbescheinigung ist vor allem wichtig für die Zoll-Klassifizierung der Güter im importierenden Land, hat also Einfluss auf die Verzollung.
Bei bestimmten Gütern greifen darüberhinaus weitere Kontrollen, z.B. bei Einfuhr von Lebensmitteln aufgrund einer Gesundheitsgefährdung oder medizinischen Geräten. Natürlich dient die Ursprungsbescheinigung auch statistischen Zwecken, z.B. für die Berechnung von Importquoten etc.
Übrigens: Wer in der Ursprungsbescheinigung falsche Angaben macht, kann mitunter der Urkundenfälschung für schuldig befunden werden, was in strafrechtlicher Hinsicht unangenehme Folgen haben könnte! Es ist also besser lieber zweimal nachzufragen, als in der Ursprungsbescheinigung etwas einzutragen, dessen man sich nicht 100%-ig sicher ist!
Die Ursprungsbescheinigung gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Die sogenannte "Form A" wird verwendet für Waren, die von einem Land eingeführt werden.
Für viele Waren, die einen Totalwert von 6000 Euro nicht überschreiten, kann auch eine Ursprungserklärung auf der Rechnung angegeben werden, hier ist kein gesondertes Dokument erforderlich.
Werden Waren mit Ursprung in der EU in ein Land ausgeführt, so ist das Formblatt "EUR1" zu verwenden.
Mit einigen Ländern (besonders Entwicklungsländer) wurde unilateral das
sogenannte "Präferenzsystem" eingeführt.
Hier gewähren die Geberländer (zu denen auch Deutschland gehört) den Importen aus diesen begünstigten Ländern besondere Präferenz, also z.B. Zollfreiheit oder Unabhängigkeit von Importquoten.
Die begünstigten Länder werden dabei in unterschiedlich präferierte Gruppen eingeteilt und müssen einige Bedingungen erfüllen (so werden z.B. keine Waffen akzeptiert etc.).
Ferner gibt es diverse Verordnungen zur Einführung unter Berücksichtigung der Präferenzbehandlung, die beachtet und auf der Form A entsprechend vermerkt werden müssen.
Übrigens: Wenn Sie als Privatperson eine Ware an eine Privatperson versenden, so kann bei einem Warenwert bis max. 500 Euro im internationalen Warenverkehr auf eine Ursprungsbescheinigung verzichtet werden!
Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.