Ursprungszeugnis, englisch: Certificate of Origin

Als Ursprungszeugnis, oder auch Certificate of Origin, bezeichnet man im Allgemeinen eine amtliche Urkunde im internationalen Zollverkehr. Um die Funktion von dem Ursprungszeugnis zu verstehen, ist es zunächst erforderlich, sich den Sinn und Zweck des Zollrechts innerhalb des Normengefüges der Steuergesetzgebung zu vergegenwärtigen. Als Zölle bezeichnet man grundsätzlich eine Steuer, die an die Einfuhr einer Ware in das Zollgebiet (der sogenannte Einfuhrzoll), oder die Ausfuhr einer Ware (Ausfuhrzoll) anknüpft. Dabei unterscheidet sich die Höhe der Besteuerung - mithin des Zolls als solchem - nach Art, Menge und Beschaffenheit des Zollgutes ebenso wie dem Einfuhr- oder Ausfuhrland.

Zur Sicherung dieses Zollaufkommens und der Vereinfachung der Erhebung wurde das Ursprungszeugnis eingeführt. In diesem öffentlich ausgestellten Dokument kennzeichnet die entsprechend beliehene Stelle - in Deutschland die berufsständischen Kammern wie Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer sowie Handelskammer - eine Ware nach Art und Menge sowie dem Ursprungsland. Dieses Vorgehen wird international gleich - oder zumindest ähnlich - gehandhabt, um einen standardisierten und rechtssicheren Warenverkehr zu gewährleisten.
Wann ein solches Ursprungszeugnis erforderlich ist, richtet sich demgemäß folglich nach dem Zollrecht des jeweiligen Landes, oder gemeinschaftsrechtlicher Regelungen, wie etwa den Incoterms (international commercial terms) oder vergleichbaren gemeinschaftsrechtlichen Normen. Diese verlangen dann regelmäßig, dass die Herkunft einer Ware durch ein entsprechendes - von der zuständigen Stelle im Herkunftsland - erlassenes Ursprungszeugnis belegt wird.
Grundsätzlich kann verallgemeinernd festgestellt werden, dass derartige Ursprungszeugnisse hauptsächlich im

nichtpräferenziellen Warenverkehr erforderlich sind. Unter einer Handelspräferenz versteht man weitläufig bestimmte handelsrechtliche Vereinbarungen, die im Warenverkehr mit bestimmten Staaten Vorzüge, wie zum Beispiel niedrigere Einfuhrzölle, gewährleisten und zumeist auf völkerrechtlichen Vereinbarungen, die die Binnenwirtschaft zwischen verschiedenen Staaten anzukurbeln sollen, beruhen oder das Resultat gemeinschaftsrechtlicher Regelungen wie dem EG-Vertrag sind. Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang besonders die von der World Trade Organisation normierten Regelungen, die besonders Schwellenländern zu Gute kommen.
Bei dem Warenverkehr außerhalb der konkreten Handelspräferenzen ist zumeist ein Ursprungszeugnis erforderlich, um den Ursprung einer Ware zu beweisen. Dies resultiert dann meist in einem höheren Zoll, oder gar einem Ein- beziehungsweise Ausfuhrverbot.

Seit einiger Zeit bieten zahlreiche Organisationen auch die Möglichkeit sich ein derartiges Ursprungszeugnis elektronisch über das Internet ausstellen zu lassen. Erforderlich ist dabei zunächst ein bestimmtes Programm, welches zuvor auch kostenlos als Demoversion ausprobiert werden kann. Weiterhin wird eine sogenannte persönliche Signaturausstattung benötigt, da das Verfahren über das Internet nur dadurch realisierbar ist, dass sich der Nutzer durch seine jeweilige elektronische Signatur zweifelsfrei ausweisen kann. Diese Signaturausstattung besteht aus einer personifizierten Smartcard, welche persönlich bei er zuständigen Registrierungsstelle der Kammer beantragt werden muss, und einem Kartenlesegerät. Nachdem der Benutzer sich durch seine Smartcard elektronisch ausgewiesen hat, beantragt er über das Internet das gewünschte Ursprungszeugnis, welches er ebenfalls elektronisch über das Internet erhält und anschließend in seinem Unternehmen ausdrucken kann. Der gesamte Prozess läuft demnach vollständig elektronisch über das Internet ab. So soll der Prozess der Ausstellung eines Ursprungszeugnisses vereinfacht, beschleunigt und zumeist kostengünstiger gestaltet werden.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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