Verpackung

Jedes zu verkaufende Produkt muss von einer abnehmbaren Verpackung umhüllt sein. Diese dient unter anderem zum Schutz für den Transport der Ware. Packgut bezeichnet den Gegenstand, den es zu verpacken gilt. Die Ware, die dann verpackt ist, wird Packstück genannt. Gleiche Produkte mit auch gleicher Verpackung werden zu einer Sammelpackung zusammengezählt. Produkte die einen anderen Aggregatzustand wie flüssig oder gasförmig aufweisen, sind in Behältern verpackt und dadurch werden sie zu Stückgütern.
Die Verpackungstechnik wird in zwei Arten, dem eigentlichen Packmittel und den Packhilfsmittel, unterschieden.
Zu dem Hauptbestandteil der Verpackung zählt das Packmittel. Diese wird dazu verwendet, das Produkt ganz oder nur teilweise zu umhüllen.

Das Packhilfsmittel hingegen wird zum Beispiel zum Verschließen der Verpackung verwendet. Oder aber auch zum Auspolstern. Bei einem Radio besteht die Verpackung aus Pappe, dies ist also das eigentliche Packmittel. Jedoch zwischen dem Gerät und dem Pappkarton befindet sich eine Styroporschicht, die sich in Form und Größe exakt an das Gerät anschmiegt. Dadurch liegt das Gerät „weich gefedert“ und so wird verhindert, dass das Gerät Schäden durch Stöße bekommt. Aber nicht nur das Styropor, sondern auch das Klebeband, das zum Verschließen der eigentlichen Verpackung gedacht ist, zählt zu den Packhilfsmitteln.

Die Verpackung wird in zwei Arten unterteilt.
Zum einen in die Transportverpackung und zum anderen in die Verkaufsverpackung. Die Transportverpackung hat die Aufgabe, die Güter beim Transport vor Schäden zu bewahren. Die Verkaufsverpackung dient der längeren Haltbarkeit von verderblichen Waren und schützt die Güter auch auf dem Weg vom Verkäufer bis hin zum Käufer.

Die Verpackung an sich hat vielfältige Aufgaben. Ohne diese könnten die Produkte nicht richtig gelagert werden, denn die Verpackung ermöglicht es aus mehreren Produkten eine Einheit zu bilden und diese platzsparend aufzubewahren. Aber die Verteilung und auch der eigentliche Verkauf würde ohne die Verpackung gar nicht stattfinden können.
Die Verpackung bietet auch eine Schutzfunktion, die die Ware vor Schäden oder Verderblichkeit schützen soll. Auch ist sie dafür da, Menschen vor der eigentlichen Ware zu schützen, dazu zählten vor allem scharfkantige Güter oder aber auch Gefahrengüter wie zum Beispiel Farbe, Lösungsmittel oder andere giftige Stoffe.
Die Hersteller sind dazu verpflichtet, gefährliche Ware dementsprechend mit einem bestimmten Zeichen an der Verpackung zu kennzeichnen.

Die Verpackung muss der Lagerfunktion entsprechen. Denn jede Ware wird mehrmals gelagert und nach längerem Liegen wieder umgelagert. Die Verpackungen von verderblichen Waren, müssen mit einem MHD, einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen werden.
Die Verpackung kann als Werbeträger dienen, denn durch diese wird das Produkt schneller vom Konsumenten erkennt. Umso besser die Verpackung eines Produktes gemacht, desto größer ist die Kaufkraft für dieses Produkt.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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