WASSENAAR VEREINBARUNG

(Wassenaar arrangement)
Die WASSENAAR VEREINBARUNG (Wassenaar arrangement) wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik getroffen. Bei der WASSENAAR VEREINBARUNG (Wassenaar arrangement) handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag. Mit ihm wurde die suxxesive wirtschaftliche und politische Rückkehr des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

Am 27. Oktober 1956 wurde die WASSENAAR VEREINBARUNG (WASSENAAR arrangement) im WASSENAAR Schloss (Luxemburg) unterzeichnet. Jeweils vom Außenminister der beiden Staaten, für Deutschland unterzeichnete Heinrich von Brentano. Die Französische Republik unterschrieb Christian Pineau.
In den Geschichtsbüchern ist die WASSENAAR VEREINBARUNG (WASSENAAR arrangement) auch als Saarvertrag oder: Vertrag zur Regelung der Saarfrage. Die WASSENAAR VEREINBARUNG (WASSENAAR arrangement) kam zustande weil bei der Volksabstimmung am 23. Oktober 1955, sich die Mehrheit der saarländischen Bevölkerung dazu entschloss, sich wieder der Bundesrepublik Deutschland anzuschließen. Die Alternative bestand in einem von den Alliierten vorgeschlagenen europäischen Territorium (Saarstatut), womit das Saarland eigenständig und nicht direkt an ein Land angeschlossen gewesen wäre.
Die politische Rückführung des Saarlandes wurde in die Bundesrepublik Deutschland wurde in der WASSENAAR VEREINBARUNG (WASSENAAR arrangement) für den 1. Januar 1957 beschlossen. Bis Ende 1959 gab es eine Währungs- und Zollunion zwischen dem Saarland und der Republik Frankreich. In dieser wirtschaftlichen Übergangszeit noch Franc das offizielle Zahlungsmittel im Saarland.

Auch Gegenstand der WASSENAAR VEREINBARUNG (WASSENAAR arrangement) waren langfristige Kohlelieferungen nach Frankreich und die Regelung des Kohleabbaus im Warndt- Gebiet.
Auf den Wunsch Frankreichs wurde neben der WASSENAAR VEREINBARUNG (WASSENAAR arrangement) noch eine Zweite über die Nutzbarmachung des Moselabschnittes zwischen Koblenz/ Thionville zur Binnenschifffahrt getroffen. Dieser Ausbau sollte als Großschifffahrtsstraße fungieren und so eine bessere Verkehrsanbindung von Lothringen und die dort vorhandene Montanindustrie garantieren.
In Folge der WASSENAAR VEREINBARUNG (WASSENAAR arrangement), erklärte das saarländische Parlament im Dezember 1965: den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland wie im Grundgesetz der BRD vorgesehen. Der Beitritt wurde am 1. Januar 1965 wirksam und somit wurde das Saarland das 11. Bundesland. Allerdings blieb ja der Franc alleiniges Zahlungsmittel im Saarland, sodass es das einzige Bundesland in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde, das zeitweilig eine völlig andere Währung hatte als der Rest des Landes.
Auch die Ländergrenze des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland blieb eine Zollgrenze.

Diese stand unter der Kontrolle von französischen Zöllnern. In der Geschichte der Bundesrepublik stellt dieser Verlauf ein Unikum dar. Aus dieser Zeit stammt auch eine Rarität, um die sich heute Briefmarkensammler reissen: die 15- Franken- Heuß Briefmarke. Diese wurde in Millionenauflage als Frankierung für den Standardbrief, von der Deutschenbundespost herausgegeben. Erstauflage der Marke war der 1. Januar 1957 und sie zeigte das Antlitz des Bundespräsidenten Heuß, die aber für 15 Franc was in etwa 10 Pfennig entsprach, verkauft wurde.
Am 5. Juli 1959 endete die wirtschaftliche Übergangszeit. Dieser Tag galt als Tag X, um Mitternacht wurden die Grenzen zu Deutschland geöffnet. Um auf der französischen Grenzseite geschlossen zu werden, somit war auch die Zoll- und Währungsunion mit Frankreich beendet. Dafür gab es für das Saarland jetzt freien Warenverkehr mit dem Rest der Bundesrepublik Deutschland.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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