Zollfaktura

In den Zeiten von Globalisierung und stetig wachsendem internationalen Import- und Exporthandel ist es für jede in diesem Metier tätige Person oder Firma unerlässlich, die aktuell geltenden Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen sowie die hierfür erforderlichen Dokumente zu kennen.

Im Rahmen eines Kaufvertrags einigen sich Käufer und Verkäufer auf die Art der Dokumente, die zum Ablauf des Geschäfts notwendig sind, auch wird geklärt in welcher Form und in welcher Anzahl diese ausgestellt werden sollen. Beim Verfassen dieser Dokumente gibt es eine Reihe von Fakten, die unbedingt genannt werden müssen, Details hierzu werden im Laufe des Textes eingehender beschrieben.

Diverse Dokumente wie Handelsrechnungen, Konsulatsfaktura, Ursprungszeugnisse, Handelsverkehrsbescheinigungen oder auch Zollfaktura bilden dabei den Kern der wichtigsten Dokumente für den internationalen Güterverkehr.

Im weiteren Verlauf soll die Zollfaktura, oder auch customs invoice, wie sie im internationalen Handelswesen genannt wird, genauer erläutert werden. Die Zollfaktura wird oftmals bei der Einfuhr von Waren in Commonwealth-Länder verlangt und dient allgemein gesagt als Ursprungsnachweis der Ware. Ausländische Zollbehörden nutzen diese customs invoice als Grundlage zur Verzollung.

Die Zollfaktura enthält im wesentlichen die folgenden Punkte:

den Namen und die komplette Adresse des Käufers
den Namen und die komplette Adresse des Verkäufers
eine präzise Kennzeichnung der Ware sowie eine Mengenangabe
die Zahlungsbedingungen, die vereinbart wurden
die vereinbarten Lieferbedingungen
sowohl die Einzelpreise als auch die Gesamtpreise der Waren
die Anzahl der Kolli, die zur Sendung gehören
die Art der Verpackung der zu importierenden Güter
andere, die Sendung betreffende Hinweise

Generell wird mittels der Zollfaktura das Ursprungsland der importierten Waren gekennzeichnet und bestätigt, man kann sie daher sowohl als Zertifikat für sowohl den Wert der Waren als auch für die Warenherkunft betrachten. Mit der Zollfaktura bestätigt der Exporteur, dass der angegebene Warenwert dem tatsächlichen Verkehrswert des Landes entspricht.

Die Ausstellung der Zollfaktura erfolgt regulär auf dafür zollrechtlich vorgeschriebenen Formularen des jeweiligen Importlandes. Der Exporteur muss diese, manchmal auch zusammen mit einem Zeugen, unterschreiben und garantiert somit für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Wichtig ist, dass der genannte Warenwert und der Rechnungsbetrag übereinstimmen.

Als Zeuge kann ein Mitarbeiter der Firma unterschreiben, der auch sonst zeichnungsberechtigt ist. Diese Art der „Beglaubigung“ ist gegenüber der Handhabung bei der Konsulatsfaktura eine Vereinfachung, da die Konsulatsfaktura vom Konsulat legalisiert werden muss. Eine Beglaubigung der Zollfaktura durch die Industrie-und Handelskammer ist nicht notwendig.

Es ist üblich, dass die Zollfaktura / customs invoice in englischer Sprache ausgefüllt wird. Eine genaue Vorschrift in puncto Form und Inhalt ist dabei nicht vorgegeben. Der Verkäufer bzw. der Exporteur muss sicherstellen, dass die Zollfaktura termingerecht verschickt wird, d.h. die Zollfaktura muss noch vor der Ware im Importland eintreffen und in Besitz des Importeurs sein und diese bei den Zollbehörden seines Landes vorlegen. Die Verzollung im Importland wird dann auf der Grundlage der auf der Zollfaktura gemachten Wertangaben durchgeführt.

Zuletzt aktualisiert am 2015-05-20 von Werner Hess.

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